Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch: Mit 735 Abgeordneten ist der Bundestag so groß wie nie zuvor – diese Zahl liegt mit 137 Mandaten über der gesetzlichen Normgröße von 598 Abgeordneten. „Diese Entwicklung muss gestoppt werden“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf den neuen Bundestag, der Ende Oktober zur konstituierenden Sitzung zusammenkommt. „Das Bundeswahlrecht muss so reformiert werden, dass es für Wähler wieder Verlässlichkeit schafft – mit einer klar gedeckelten Bundestagsgröße. Der Wähler als Souverän muss im Mittelpunkt des Wahlrechts stehen, nicht die Egoismen der Parteien!“
BdSt-Kostenberechnungen
Aus dem neuen Rekord-Bundestag folgt ein klarer Handlungsauftrag für Fraktionen und Parteien, eine Wahlrechtsreform als Top-Thema der neuen Wahlperiode zu behandeln. Schließlich sorgt der neu gewählte Bundestag mit 735 Sitzen in der Wahlperiode bis 2025 für Mehrkosten von mindestens 410 Millionen Euro gegenüber der Normgröße von 598 Abgeordneten – ohne dass dem vielen Steuergeld ein parlamentarischer Mehrwert gegenübersteht.
Deshalb plädiert der Bund der Steuerzahler für eine feste Obergrenze bei Mandaten und betont: „500 Bundestagsabgeordnete sind genug!“ Hätte der neue Bundestag nur 500 Sitze, wären Einsparungen von 700 Millionen Euro gegenüber 735 Sitzen problemlos möglich. BdSt-Präsident Holznagel bringt auf den Punkt, was jetzt zu tun ist: „Es geht nicht nur um die ausufernden Kosten des Bundestags, sondern auch um die Würde jedes einzelnen Mandats. Deshalb brauchen wir eine Rosskur zugunsten der parlamentarischen Demokratie! `Klasse statt Masse´ muss wieder im Vordergrund stehen. Wenn Bürger Effizienz und wirtschaftliches Handeln unseres Staates einfordern, darf sich das Parlament davon nicht ausnehmen.“
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.