Geldwäscheprävention: Hosen runter am Bankschalter

Ab dem 08. August 2021 gibt es Änderungen in der Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche auch die Bankkunden tangieren werden. Durch das Geldwäschepräventionsprogramm der Kreditinstitute wird ein wesentlicher Teil zur Bekämpfung von international organisierter Kriminalität beigetragen.

Um dem Phänomen der Geldwäsche noch entschiedener entgegentreten zu können, kriminellen Vereinigungen die wirtschaftliche Grundlage entziehen und auch die Kunden noch besser schützen zu können, werden die gesetzlichen Vorgaben an die Kreditinstitute zur Ausgestaltung des Geldwäschepräventionssystems regelmäßig angepasst und verschärft. Vor diesem Hintergrund sind alle Kreditinstitute in Deutschland dazu verpflichtet die verstärkten Präventionsmaßnahmen fristgerecht umzusetzen.

 

Zu diesem Zweck sind die Banken und Sparkassen ab dem 08. August 2021 dazu verpflichtet bei Bartransaktionen, welche einen Schwellenwert von 10.000 EURO überschreiten, aussagekräftige Belege hinsichtlich der Mittelherkunft der Vermögenswerte anzufordern.

 

Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 EURO ist ein geeigneter Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

 

Nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müssen die Belege den derzeit gültigen Anforderungen entsprechen: Ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus welchem die vorausgegangene Bargeldauszahlung hervorgeht

 

  • Eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank, bei welcher die Barauszahlung durch Sie erfolgt ist
  • Ihr Sparbuch, in welchem die vorausgegangene Barauszahlung ersichtlich ist
  • Verkaufs-/ und Rechnungsbelege (z.B. Beleg zum Autoverkauf, Goldverkauf…)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Die Banken können Bareinzahlungen von mehr als 10.000 EURO ohne die Vorlage eines Herkunftsausweises ab dem 08. August 2021 ablehnen.