Im März 2018 fiel das Urteil in dem Alphapool-Bonofa-Prozess vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Saarbrücken. Die drei Initiatoren der beiden Unternehmen wurden wegen bandenmäßigen Betruges und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde im Dezember 2018 rechtskräftig.
Verjährung der Schadenersatzansprüche droht
Schadenersatzansprüche können sowohl gegenüber den Organen und Hintermännern der beiden Firmen als auch gegenüber den Vermittlern der Verträge bestehen. Anleger sollten allerdings die Verjährungsfristen beachten.
Drei Jahre nach dem Ende des Prozesses, somit im Dezember 2021, droht für geschädigte Anleger die Verjährung Ihrer Schadenersatzansprüche. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können bestehende Ansprüche nicht mehr durchsetzen werden.
Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät den betroffenen Investoren daher frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann eine kostenlose Erstberatung für geschädigte Anleger der Alphapool GmbH und Bonofa Consulting GmbH eingerichtet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.
Alphapool: Das Geschäftsmodell
Zwischen 2005 und 2016 sammelte die Alphapool AG aus Saarbrücken Anlegergelder in Millionenhöhe ein. Versprochen wurde den Investoren eine sichere Kapitalanlage mit hohen Renditen. Die Anlegergelder stammte u.a. aus Bausparverträgen, Renten- und Lebensversicherungen, die vor Laufzeitende gekündigt wurden.
Das Geschäftsmodell stellte sich jedoch als Schneeballsystem heraus, bei dem Provisionen und Ausschüttungen lediglich mit den Einzahlungen neuer Kunden finanziert wurden. Nach der Sitzverlegung nach Leipzig und der Umfirmierung zur GmbH, gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen mit Bescheid vom 31. Oktober 2014 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes auf. Es war allerdings nicht ausreichend Kapital vorhanden, um die Anlegergelder unverzüglich auszahlen zu können.
Im Mai 2015 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphapool GmbH vor dem Amtsgericht Leipzig eröffnet.
Bonofa: Das Geschäftsmodell
Parallel zu der Alphapool gründeten dieselben Akteure im Jahr 2013 die Bonofa Consulting GmbH. Auf der firmeneigenen Internet-Plattform konnten sich registrierte Mitglieder anmelden, um dort angeblich hochwertige Computertools zu erwerben. Die Bonofa AG warb damit, neue Maßstäbe im Online-Network-Marketing zu setzen. Die Programme basierten faktisch jedoch lediglich auf bereits vorhandener Software und stellten keinen zusätzlichen Nutzen für die Kunden dar. Sie dienten vor allem der Betreuung der Mitglieder und der Neugewinnung von Kunden. Zusätzlich wurden zur Verkaufsförderung zahlreiche „Motivations- und Trainingsvideos“ produziert und Werbeveranstaltungen organisiert.
Die Produkte und Dienstleistungen wurden von bestehenden Mitgliedern vermittelt. Den sogenannten Partnern wurde für die Vermittlung neuer Kunden eine entsprechende Provision versprochen. Bei der Auszahlung von Gewinnen aus dem Bonusprogramm kam es allerdings häufig zu Schwierigkeiten. Nach der Verhaftung der Führungskräfte im Mai 2016 wurde die Firma Ende 2017 im Handelsregister gelöscht.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Geschädigten der Alphapool und Bonofa eine kostenlose Ersteinschätzung an.