Urteil: Der Staat besteuert Renten unzulässigerweise doppelt

„Erst bei den Beiträgen, dann bei der Rente: Der Staat besteuert unzulässigerweise doppelt“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Dies steht jetzt fest. Der Bundesfinanzhof hat heute ausgeführt, dass vor allem künftige Rentenjahrgänge betroffen sind. „Das höchste deutsche Steuergericht hat unmissverständlich klargemacht: Der Gesetzgeber muss umgehend nachbessern, damit eine rechtmäßige Renten-Besteuerung sichergestellt wird“, fordert Holznagel.

Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, war umstritten. Jetzt hat der 10. Senat des Bundesfinanzhofs eine Rechenformel aufgestellt und damit in weiten Teilen der Rechenweise der Finanzverwaltung widersprochen: Insbesondere der Grundfreibetrag ist den Senioren nicht als steuerfreier Rentenzufluss anzurechnen (Az. X R 33/19 und X R 20/19). „Die Finanzverwaltung hat sich die Rentenbesteuerung bislang schöngerechnet“, so Holznagel. Das geht jetzt nicht mehr. Auch wenn das Gericht die Revisionen der Kläger zurückgewiesen hat, haben sie in der Sache für die Steuerzahler einen Erfolg erzielt! Der Bund der Steuerzahler hatte eine Revision direkt als Musterklage unterstützt.

 

Wer profitiert?

 

Senioren, die erst kürzlich in Rente gegangen sind – insbesondere Selbstständige, Unverheiratete und Männer –, sind nach Aussage des Gerichts stärker betroffen. Diese Gruppe sollte jetzt prüfen, ob sich bei ihnen eine Doppelbesteuerung ergibt. Es ist zu erwarten, dass auch die Finanzverwaltung in Kürze auf die Urteile reagiert. Zudem werden die Urteilsgründe von unseren Experten im Detail bewertet. Möglicherweise wird die Frage der Doppelbesteuerung dann doch noch an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben, denn in einigen Punkten besteht eventuell weiterer Klärungsbedarf, etwa zur Einbeziehung der Hinterbliebenen.