Verlängerung der Insolvenz-Antragspflicht endet am 30. April: Pleitewelle kostet Arbeitsplätze

Bisher ist die Zahl der Unternehmenspleiten auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Doch nun ist mit einer riesigen Pleitewelle zu rechnen, die durch staatliche Hilfsmaßnahmen und eine Verlängerung der Insolvent-Antragspflicht nur hinausgezögert wurde: Die Wirtschaftsauskunft Creditreform rechnet mit mehr als 25.000 Firmenpleiten und bis zu 110.000 Privatinsolvenzen.

Die Verlängerung der Insolvenz-Antragspflicht wurde bis Ende April 2021 verlängert. Doch Achtung: Die Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht gilt aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist. Schließlich muss durch die staatlichen Gelder eine Überlebenschance für das Unternehmen bestehen.

 

Wenn ein Unternehmen von einem Insolvenzantrag absieht, obwohl die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen, handelt die Geschäftsleitung pflichtwidrig. Dies kann sowohl eine Haftung als auch eine Strafbarkeit der Geschäftsleitung begründen. Daran soll auch weiterhin festgehalten werden.

 

Mit der großen Zahl an kommenden Unternehmens-Insolvenzen ist damit zu rechnen, dass mehrere hunderttausend Arbeitsplätze verloren gehen. Darunter wird ein großer Anteil an Teilzeitarbeitsplätzen sein, der hauptsächlich Frauen betrifft.

 

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