Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht auf Kaffeefahrten verkauft werden

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ beschlossen. Unter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Dafür hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stark gemacht.

Die Network-Karriere Wirtschafts-Fachzeitung zitiert das Bundesministerium: Auf "Kaffeefahrten" werden vor allem älteren Menschen mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Verkauft werden hier auch Nahrungsergänzungsmittel. Ein übermäßiger Verzehr solcher Präparate kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken.

 

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner betont: "Der Geschäftemacherei mit Nahrungsergänzungsmitteln auf ‚Kaffeefahrten‘ schieben wir einen Riegel vor. Es ist verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben – vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren."