Einkommensteuererklärung 2020: So rechnen Sie das Corona-Jahr richtig ab

Corona-Bonus, Masken, Kurzarbeitergeld – das Corona-Jahr muss auch bei der Steuer richtig abgerechnet werden. Aufgrund der Pandemie ist für die Einkommensteuererklärung 2020 also besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Deshalb macht der Bund der Steuerzahler den Check und sagt, was Sie jetzt beachten müssen! Der Bund der Steuerzahler: „Wir listen auf, was neu ist und erklären, wer jetzt Ausgaben für das Arbeiten im Homeoffice absetzen kann. Wir machen deutlich, warum der Corona-Bonus in der Steuererklärung nichts zu suchen hat, der Kinderbonus aber schon und beantworten die Frage, ob Masken beim Finanzamt abgerechnet werden können.“

Haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten? / Neu: „Anlage Corona-Hilfen“ für Unternehmer und Selbstständige

Wichtig ist die Steuererklärung 2020 vor allem für diejenigen, die Kurzarbeitergeld erhalten haben und nun verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Zudem müssen sich Selbstständige und Unternehmer, die Corona-Hilfen bekommen haben, auf ein neues Formular gefasst machen: Für sie gilt die Anlage Corona-Hilfen. Ein neues Steuerformular gibt es auch für Haussanierer, die in den eigenen vier Wänden energetisch aufgerüstet haben. Was Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer und Senioren darüber hinaus beachten sollten, zeigt die BdSt-Checkliste 2020.

 

Zudem geht es um grundlegende Fragen: Der Bund der Steuerzahler erklärt, wer überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, wo Sie die Formulare erhalten und welche Fristen beachtet werden müssen. Starten Sie jetzt mit der Einkommensteuererklärung und sichern Sie sich Ihre mögliche Steuererstattung!

 

Interessierte können das Material kostenfrei unter info@steuerzahler.de anfordern.