Cybercrime und Betrug: Digitalkompetenz bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Fortlaufend publiziert Network-Karriere Gastautor Markus Miller Warnungen vor dubiosen bzw. mutmaßlich betrügerischen Anbietern von Börsen-, Krypto-, Trading- oder ganz allgemein Kapitalanlage- und Finanz-Dienstleistungen. 

Diese sind häufig als Network-Marketing- und MLM-Systeme (Multi-Level-Marketing) konzipiert und getarnt. Zuletzt beispielsweise seine vielbeachteten Warnungen vor den dubiosen Systemen Bitclub Network, We Go Crypto, Infinity Economics (XIN), PlusToken, Top10Coins, Tycoon69, BCB4U Bank, BCB4U Coin, MCV-CAP Token, Karat Bank Coin, Karatgold Coin oder GlamJet.

 

Millers grundlegende Empfehlung ist dabei stets, umgehend eine Strafanzeige bei einer Polizeidienststelle zu stellen. Nicht selten bekommt Markus Miller dann die Antwort von Geschädigten, dass das doch nichts bringt, weil die Polizei sich damit gar nicht auskennt. Das ist ein großer Trugschluss, den Miller nachfolgend anhand der Möglichkeiten in Bayern erläutern will. Das bayerische Beispiel gilt auch für andere Bundesländer bzw. Nachbarländer wie Österreich oder die Schweiz.

 

Bereits seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.

 

Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware (Schadsoftware) – zu denen ich zuletzt mehrere Berichte und Empfehlungen publiziert habe – bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.

 

Quelle: Markus Miller, Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ