Maskenpflicht: Warnung vor nicht zertifizierten FFP2-Masken

Über das Schnellwarnsystem der Europäischen Union, RAPEX, wird immer wieder vor Masken u.a. FFP2-Masken gewarnt, die nicht als Schutzausrüstung zertifiziert sind und daher möglicherweise nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Wenn Sie FFP2-Masken erwerben, sollten folgende Kennzeichnungen vorhanden sein.

  • Name des Herstellers oder Importeurs,
  • CE Zeichen gefolgt von einer 4-stelligen Nummer,
  • eine Serien-, Chargen- oder Typennummer zur eindeutigen Identifizierung.

Achtung, für FFP2-Masken mit der Kennzeichnung "KN95" gelten folgende Ausnahmen: Diese Masken dürfen übergangsweise auch ohne die oben genannten umfangreichen Kennzeichnungselemente verkauft werden, wenn sie eine Sonderzulassung bzw. Kurzprüfung einer zugelassenen Stelle durchlaufen haben. Ein Zertifikat darüber muss dem Käufer beim Kauf dieser Masken vorgelegt werden. Diese Masken durften offiziell bis 1. Oktober 2020 in den Verkauf gebracht werden, dürfen aber jetzt noch weiter abverkauft werden.

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW/Hessen