Ist CBD-Öl illegal auf dem Markt?

Im Novel Food-Katalog der Europäischen Union ist CBD als neuartig in Lebensmitteln aufgeführt. Als neuartig gelten Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die vor 1997 nicht in nennenswerten Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt vertreten waren. Diese bedürfen vor dem Verkauf einer Zulassung nach vorheriger Sicherheitsprüfung.

Einige Hersteller vertreten die Auffassung, dass ein Hanf-Extrakt, der die gleiche natürliche Konzentration an CBD hat, wie die Nutzpflanze kein neuartiges Lebensmittel darstellt. Solche Produkte, bei denen CBD nicht angereichert ist, als CBD-Öl zu bezeichnen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale allerdings irreführend. So gibt es Anbieter, die einfaches Hanf-Speiseöl zu deutlich überhöhten Preisen mit Hinweis auf einen natürlichen CBD-Gehalt anpreisen.

 

Aus Behördensicht ist der Verkauf nicht erlaubt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schreibt in dem Fragenkatalog zu CBD auf seiner Internetseite: "dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre".

 

Derzeit laufen Gerichtsverfahren, bei denen die Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Produktes geklärt werden soll. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11.11.2019 hat den weiteren Verkauf von CBD-haltigen Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln eines hessischen Herstellers untersagt. Das Gericht verwies dabei auch auf die Hinweise des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, nicht verkehrsfähig sei.

 

Am 17. Juni 2020 hat die Stadt Köln per Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 48) den Verkauf von Lebensmitteln untersagt, denen Cannabidiol (CBD), also als Cannabidiol-Isolate oder mit Cannabidiol angereicherte Hanf-Extrakte, zugesetzt wurden. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel.

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW