Frauen im Direktvertrieb: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Bis 1977 waren Frauen in Deutschland gesetzlich verpflichtet den Haushalt zu führen. Erst seit 1977 ist es Frauen gestattet, ohne Zustimmung des Ehemannes erwerbstätig zu sein und seit 39 Jahren gilt gleicher Lohn für gleiche Leistung. All diese Umwälzungen liegen Jahrzehnte hinter uns. Dennoch existieren immer noch rege Diskussionen rund um die finanzielle Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Eine vorbildliche Ausnahme bietet die haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im Direktvertrieb. Hier werden Frauen und Männer sowohl bei den Einkommen wie auch bei den Karrieremöglichkeiten absolut gleichbehandelt. Zudem haben Frauen wie auch Männer im Direktvertrieb die Möglichkeit, ihre Tätigkeit zeitlich auf die Bedürfnisse der Familie abzustimmen.

 

Meilensteine der Gleichberechtigung:

  • 1919 – Frauen dürfen erstmalig in Deutschland wählen.
  • 1949 – Frau und Mann werden laut Artikel 3 Grundgesetz gleichgestellt.
  • 1958 – Gleichberechtigungsgesetz “Hausfrauengesetz” tritt in Kraft.
  • 1962 – Frauen dürfen ohne Mann ein Konto eröffnen.
  • 1969 – Auch verheiratete Frau werden als geschäftsfähig anerkannt.
  • 1977 – Frauen dürfen ohne Zustimmung vom Mann arbeiten.
  • 1980 – Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Gesetz über Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
  • 1994 – Gleichberechtigungsgebot wird im Artikel 3 Grundgesetz ergänzt.
  • 1996 – Kinder haben ab dem 3. Geburtstag Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz.
  • 2008 – Chancengleichheitsgesetz im öffentlichen Dienst eingeführt.

Welche gleichberechtigten Einkommensmöglichkeiten der Direktvertrieb bei freier, den zeitlichen Bedürfnissen der Familie angepassten Arbeitszeiten bietet, sagt Ihnen die: Initiative Nebentätigkeit 2020