Verkaufsveranstaltungen nun in 15 Bundesländern erlaubt

Die Corona-Beschränkungen wurden nun auch für den Direktvertrieb gelockert. Jedoch sind in den einzelnen Bundesländern die Auflagen unterschiedlich. Bitte beachten Sie zudem, dass die Lockerungen aufgrund aktueller neuer Corona-Ausbrüche wieder geändert werden können. Das Network-Karriere-Team wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Home-Partys.

Baden-Württemberg hat die komplette Corona-Verordnung mit Wirkung ab dem 01.07.2020 neu gefasst und im Bereich der Veranstaltungen weiter gelockert. Im Privatbereich dürfen, wie bisher bis zu 20 haushaltsfremde Personen zusammenkommen.

 

In Bayern sind Verkaufsveranstaltungen in Privaträumen ohne Teilnehmerbeschränkungen zulässig. Jeder ist dabei angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

 

Berlin erlaubt private nichtöffentliche Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten: Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen nicht stattfinden, soweit sich aus der Verordnung nichts anderes ergibt.

 

Brandenburg lässt private Veranstaltungen ohne Teilnehmerbegrenzung zu. Nach der bisherigen Rechtslage durften im Privatbereich lediglich zehn haushaltsfremde Personen zusammenkommen.

 

In Bremen sind Verkaufsveranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmern möglich. Der Veranstalter muss dabei ein Hygienekonzept erstellen. Hierbei könnte man sich an den Hygienestandards des Direktvertriebs orientieren.

 

In Hessen sind Verkaufsveranstaltungen von bis zu 100 Personen in privaten Räumen, zulässig, wenn die Hygienestandards und weitere Auflagen eingehalten werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 100 Personen. Die Veranstaltungen sind der zuständigen Gesundheitsbehörde lediglich anzuzeigen.

 

Niedersachsen erlaubt jetzt Verkaufsveranstaltungen mit bis zu 250 Personen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person; bei einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen entfällt die Abstandspflicht. Jede Besucherin und jeder Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Nordrhein-Westfalen lässt Verkaufsveranstaltungen zu. Dies hat uns das verantwortliche Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dem Bundesverband Direktvertrieb explizit bestätigt. In geschlossenen Räumen ist außerhalb des Sitzplatzes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern bedürfen zudem eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.

 

In Rheinland-Pfalz sind jetzt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen (nach alter Rechtslage mit bis zu 75 Personen) unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.

 

Das Saarland ermöglicht private Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter folgenden Voraussetzungen: Veranstaltungen mit mehr als zehn anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden.

 

Sachsen erlaubt Veranstaltungen in Privaträumen. Nur Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind verboten. Kleinere Veranstaltungen mit 1.000 und weniger sind erlaubt, wenn ein schriftliches Hygienekonzept erstellt worden ist.

 

In Sachsen-Anhalt dürfen nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen nicht stattfinden.

 

Schleswig-Holstein ermöglicht Veranstaltungen in privaten Wohnräumen mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist dabei zu beachten.

 

Thüringen lässt Zusammenkünfte mehrerer Personen ohne Anzahlbegrenzung in Privaträumen zu.

 

Soweit nichts anderes erwähnt, sind in allen Bundesländern jedoch Abstandsregeln von 1,5 Metern zu beachten.

 

Quelle: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland