Soforthilfe auch für im Direktvertrieb tätige Solo-Selbständige

Dr. Nathalie Mahmoudi
Dr. Nathalie Mahmoudi

Die Bundesregierung hat „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige“ verabschiedet. Seit Freitag, 27.03.2020 sind die Antragsformulare online freigeschaltet. Gefördert werden nicht nur gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen sondern auch Solo-Selbständige. Es wird aber einige Voraussetzungen geben, die erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Geldbeträge variieren von Bundesland zu Bundesland.

Die Antragsteller ohne oder mit bis zu fünf Angestellten erhalten, abhängig vom Bundesland, zwischen 6.000 Euro und 10.000 Euro als Einmalzahlung, die nicht zurückgeführt werden müssen. Werden mehr Arbeitnehmer beschäftigt, ist der Betrag höher. Die Einmalzahlung muss in der Steuererklärung als Einnahme verbucht werden.

 

Die Förderungen sind Ländersache. Es gibt keine bundesweite Antragstellen. Bitte rufen Sie auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums Ihres Bundeslandes das Antragsformular ab.

 

Der Antrag kann nach heutiger Kenntnis nur innerhalb einer sehr kurzen Frist zwischen Freitag dem 27.03.2020 und Dienstag dem 30.04.2020 gestellt werden.

 

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Dr. Nathalie Mahmoudi

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Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB

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