Das Strafgericht Antwerpen ermittelt seit sechs Jahren in Sachen Flexcom Cash-Back-System. Jetzt liegt das Urteil vor. Die drei Angeklagten wurden zu hohen Gefängnisstrafen und Schadenersatzzahlungen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten wollen in Berufung gehen.
Nach sechsjährigen Ermittlungen verurteilte das Strafgericht Antwerpen am 11. Februar 2020 die verantwortlichen des ursprünglichen Flexcom Cash-Back-Systems Cengiz Ehliz, Asker Sakinmaz und Erwin F. wegen schweren Betruges zu hohen Gefängnisstrafen und Schadenersatz von insgesamt 190.000 Euro. Cengiz Ehliz und Asker Sakinmaz erhielten erstinstanzlich jeweils vierzig Monate Gefängnis und 18.000 Euro Geldstrafe. Der Mitangeklagte Erwin F. wurde zu dreißig Monaten Gefängnis und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Das Unternehmen selbst, die Flexcom GmbH wurde freigesprochen. Hier hatte das belgische Gericht Zweifel an einer Mitschuld. Allerdings erkläre es mehr als 433.000 Euro an bestehenden Eigentumsvorbehalten für verfallen, die nun zumindest teilweise an rund die über vierzig zivilen Parteien vergeben werden sollen.
Auf Anfrage der Network-Karriere zu dem Prozess und dem erfolgten Urteil, ließ Cengiz Ehliz durch seinen Pressesprecher Tilmann Meuser mitteilen:
Das Urteil des Antwerpener Gerichts vom Dienstag, 11. Februar 2020, hat mich unerwartet und persönlich hart getroffen. Dieses Urteil bezieht sich auf gewisse, langjährig (2010 bis 2014) zurückliegende Aspekte der Geschäftstätigkeit der Firma Flexcom, richtet sich ausschließlich gegen mich als Privatperson und steht in keinem Zusammenhang mit der heutigen Tätigkeit und Ausrichtung der wee-Gruppe. Ich werde alles unternehmen, um die erhobenen und nun erstmals gerichtlich beurteilten Vorwürfe zu entkräften. Leider ist es mir aus prozessualen Gründen im Rahmen des laufenden Verfahrens derzeit nicht möglich, mich zu diesem Punkt vertieft zu äußern. Aufgrund dessen, was wir bis heute mit viel Herzblut erreicht haben, bin ich mehr denn je vom Erfolg unseres einzigartigen Mobile Payment- und Cashback-Systems überzeugt. Um diesen Erfolg nicht unnötig zu gefährden, habe ich mich, schweren Herzens, aus meinem unternehmerischen Selbstverständnis heraus dazu entschieden, bis zur abschließenden Klärung der gegen mich erhobenen Vorwürfe in den Hintergrund zu treten. Dieser Schritt soll es der wee-Gruppe ermöglichen, unabhängig und ohne das Risiko eines sachlich ungerechtfertigten Reputationsschadens die weiteren Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Marktetablierung des wee-Systems anzugehen. Das Urteil gegen mich darf und wird der Umsetzung dieses Ziels in allen prioritären Zielregionen nicht im Wege stehen.
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