PIM Gold Skandal – Vermittler sollten ihre Verteidigung vorbereiten

Wie Network-Karriere bereits berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs gegen die PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH. Die Unternehmen müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen Euro fehlen.

Das Amtsgericht Darmstadt hat mittlerweile über die Vermögenswerte der Gesellschaften einen Arrest angeordnet. Bei PIM Gold wurde die Geschäftstätigkeit eingestellt und die Geschäftskonten der Unternehmen eingefroren. Erfahrungsgemäß führen solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung mit gerichtlichen Arrestverfahren dazu, dass die Kunden (Privatanleger) von PIM Gold einen Totalverlust erleiden können, ohne dass hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung möglich ist.

 

PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und eben dies kann für sie nun zum Bumerang werden.

 

Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicher Weise „ nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.

 

Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden.

 

"Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine gute Verteidigung aufzubauen", empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen von der Hamburger Kanzlei sbs-legal, Wirtschaftskanzlei für Direktvertrieb und hoch spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz, Medien-, Krypto- und IT-Recht.

 

Kontakt: beratung@sbs-legal.de