Ab 2020: Neue Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen

Ab dem neuen Jahr werden sich für die Besserverdienenden die Sozialausgaben erhöhen. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung wird steigen. Wer privat versichert sein möchte, muss mindestens 62.550 Euro Brutto im Jahr verdienen. Bestehende Privatversicherte, die im kommenden Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Nach Vorschlägen des Bundesarbeitsministeriums soll sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 2020 auf 6.900 Euro/Monat (2019: 6.700 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.450 Euro/Monat (2019: 6.150 Euro/Monat erhöhen.

 

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 62.550 Euro (2019: 60.750 Euro).

 

Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 56.250 Euro jährlich (2019: 54.450 Euro) bzw. 4.687,50 Euro monatlich (2019: 4.537,50 Euro).