Steuerersparnis durch Mildtätigkeit oder Religion – oder Steuerhinterziehung-Deluxe

Gute Geschäfte mit dem Kloster: Dort wo es keine Kirchensteuer gibt, sind beispielsweise Klöster auf Zuwendungen von Geschäftspartnern dringender angewiesen. Das Geschäftsmodell ist bestechend und beginnt mit einer ersten Zahlung von sagen wir mal 20.000 Euro gegen eine entsprechend hohe Spendenquittung, etwa für einen sogenannten Sonderausgabenabzug. Dies führt bei 50% Steuerbelastung zu einer Steuergutschrift von 10.000 Euro. Der Effektive Aufwand für den Stifter oder Spender liegt damit nach Steuern bei ebenfalls 10.000 Euro.

Von den 20.000 Euro darf das Kloster im Ausland jedoch nur 10 Prozent behalten, trotz 10-fach höherer Spendenquittung, einer schriftliche Lüge - aber keiner im Strafrecht falschen Urkunde. Weitere 10 Prozent müssen vielfach an den Vermittler derartige Geschäfte üblicherweise bezahlt werden. Der Rest, also 80 Prozent, sprich 16.000 Euro werden refundiert, also über ein steuerneutrales Konto oder einen Treuhänder wieder an den Spender erstattet. Damit hat der Spender die 10.000 Euro an Aufwand nach Steuern, also Verzicht auf verfügbares Nettoeinkommen, am Ende erst mal 16.000 Euro steuerneutrales Geld generiert.

 

Üblicherweise stellten ausgewählte mildtätige oder religiöse Einrichtungen um am Ende 2.000 Euro behalten zu dürfen, durchaus auch Spendenquittungen über 100.000 Euro aus. So werden dann 46.000 Euro steuerneutrales Geld generiert. Dies folgt bei 50 Prozent Steuerlast aus der Spendenquittung, also einer Steuergutschrift von 50.000 Euro zuzüglich der Rückzahlung von 16.000 Euro und abzüglich der Ausgabe von 20.000 Euro als tatsächlich geleistet Überweisung an die religiöse oder mildtätige Organisation.

 

Dr. Johannes Fiala,

RA (München), VB, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann

www.fiala.de

 

Dipl.-Math. Peter A. Schramm,

Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung

www.pkv-gutachter.de