Krypto-SCAM Tycoon69 und Stefan Hostettler: Behörden schreiten ein!

Ende des letzten Jahres habe ich eine Warnung vor einem Unternehmen aus der Schweiz ausgesprochen: es handelt sich um die Tycoon69 AG mit Firmensitz in Eimatt 16b in 6372 Ennetmoos im Kanton Nidwalden (NW). Geschäftsführer (CEO) der Tycoon69 ist mit dem Schweizer Staatsbürger Stefan Hostettler ein vollkommen dubioser MLM-Networker, der schon mehrfach – teils spektakuläre – „Pleiten“ hingelegt und dabei verbrannte Erde hinterlassen hat.

Ich war und bin davon überzeugt, dass dieses Schicksal auch die Tycoon69 AG – und leider auch wieder zahlreiche gutgläubige Investoren und Vertriebspartner – treffen wird.

 

Die Tycoon69 AG ist die Vertriebsschiene für das Unternehmen MCV-CAP Beteiligung AG aus Villach in Österreich. Dieses dubiose Unternehmen wollte vor einiger Zeit ein ICO (Initial Coin Offering) durchführen, zur Finanzierung einer zukünftigen „Blockchain- bzw. Kryptobank“ und ist damit faktisch gescheitert. Jetzt soll mithilfe der Vertriebspower der Tycoon69 AG ein BCB4U-Coin und eine BCB4U-Bank ins Leben gerufen werden. Aktuell wird angeblich versucht, eine bestehende Bank zu akquirieren, um an eine Banklizenz zu kommen. Anfang Juni wurde bei dem Salzburg-Event bereits ganz aktiv mit der BCB4U-Bank geworben, u.a. auch mit Logos auf Autos und Fahnen. Die Bank gibt es allerdings noch überhaupt nicht, sie ist nicht existent und ich bezweifle sehr stark, dass es jemals eine BCB4U-Bank geben wird.

 

Am 28.05.2019 hat die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA eine gravierende behördliche Maßnahme gegen die Tycoon 69 AG, Stefan Hostettler und Dorothea Juvet-Kossel ergriffen. Die FINMA hat eine Untersuchung eingeleitet und die Rechtsanwaltskanzlei Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Die Untersuchungsbeauftragte wurde ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen (Stefan Hostettler und Dorothea Juvet-Kossel) wurde untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

 

Nun ist eine Untersuchung und Untersagung kein abschließendes Urteil, es gilt für alle Beteiligten weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

Einen ausführlichen Bericht zur Tycoon 69 AG lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere.

 

Markus Miller

Geschäftsführer: GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.

Gründer und Chefanalyst: KRYPTO-X.BIZ