Abgabefrist beachten: „Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer“

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 wird in Angriff genommen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg möchte dabei Hilfestellung leisten. Sein aktuell erschienener, kostenloser Ratgeber „Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer“ hilft dabei, die Steuererklärung richtig auszufüllen. Zudem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg den kostenlosen Versand der wichtigsten Steuerformulare für Arbeitnehmer an. Außerdem erfahren Steuerzahler in dem Ratgeber, unter welchen Bedingungen die neue Abgabefrist für die Steuererklärung für sie gilt, sie also mehr Zeit dafür haben.

Will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken, muss man sich mit dem leidigen Thema Steuern befassen. Der neue Ratgeber zur Steuererklärung erklärt kompakt und verständlich, welche Formulare wie ausgefüllt werden müssen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelenkt, wie die Steuerzahler zu viel gezahlte Steuern zurückholen können. Es wird erläutert, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der Ratgeber nennt Pauschbeträge und veranschaulicht komplizierte steuerliche Regelungen mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen.

 

Aber auch grundsätzliche Fragen werden geklärt, etwa wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen - beispielsweise mit einem Einspruch - zur Wehr setzen können.

 

Der kostenlose Ratgeber "Steuererklärung 2018 für Arbeitnehmer“ sowie die Formularsätze können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.