Ist SMS lesen an der Ampel erlaubt? Nein, aber es gibt eine Ausnahme!

Wir wissen ja alle, dass wir das Handy am Steuer nicht benutzen dürfen. Während der Fahrt macht das auch Sinn. Wie aber verhält es sich, wenn wir an einer roten Ampel stehen? Darf man dann schnell mal ein SMS oder E-Mail lesen? Droht ein Bußgeld, wenn man dabei erwischt wird? Wir haben den TV- Rechtsanwalt Ingo Lenßen gefragt, der über ein interessantes Urteil berichtet.

Ingo Lenßen: Ich würde Ihnen gerne etwas anderes sagen können, aber Sie werden in einem solchen Fall das Bußgeld wohl leider bezahlen müssen. Und nicht nur das: voraussichtlich bekommen Sie wegen der Ordnungswidrigkeit sogar noch einen Punkt in Flensburg aufgebrummt! Denn es ist völlig egal, ob Sie mit dem Handy telefonieren, SMS schreiben/lesen, ein neues Lied auf Ihrem Handy einstellen oder auf die Navi-App schauen – sobald Sie das Gerät bei laufendem Motor in die Hand nehmen, sind Sie dran! Sie sollten also zukünftig unbedingt darauf achten, Ihr Handy ausschließlich nur dann in die Hand zu nehmen, wenn Ihr PKW steht und der Motor zum Parken abgestellt ist.

 

Doch laut einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm Beschl. v. 09.09.2014, Az. 1 RBs 1/14 eine Ausnahme: Grundsätzlich wird, wer im Auto bei „laufendem Motor“ telefoniert, zur Kasse gebeten. An dieser Geldbuße kommt man auch in Zukunft nicht vorbei. Denn nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, muss man keinen Ärger befürchten – aber genau dies funktioniert bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik, da der Motor z.B. an der Ampel oder bei Stop-And-Go komplett abschaltet und erst wieder durch Drücken des Gaspedals anspringt.

 

Doch offensichtlich gibt es immer noch Beamte, die „Motor ausstellen“ mit dem Drehen des Zündschlüssels verbinden. So wurde ein 22-jähriger Autofahrer angezeigt, der mit Hilfe seiner Start-Stopp-Automatik mit ausgeschaltetem Motor an einer Ampel telefonierte. Die Polizei argumentierte damals, dass der Motor nur „scheinabgestellt“ gewesen sei. Doch der Mann wehrte sich – und bekam Recht: Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass es tatsächlich keine Rolle spielt, ob der Schlüssel im Zündschloss gedreht wird oder ob die Automatik das Fahrzeug abschaltet – beides erlaubt das straffreie Telefonieren am Steuer.

 

Rechtsanwalt Ingo Lenßen

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