Unerlaubte Geschäfte: Schwarzer Kapitalmarkt

Unglaubliche Gewinne durch todsichere Finanzwetten – täglich investieren Verbraucher Geld in nichtlizensierte Angebote des Schwarzen Kapitalmarkts und erleiden dabei Schiffbruch. Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geht gegen Anbieter vor, die sich in diesem Segment bewegen und ihre Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der Aufsicht betreiben. Auf diese Weise schützt sie die Interessen des Verbraucherkollektivs und die Stabilität und Integrität des Finanzsystems.

Auf dem Grauen Kapitalmarkt bewegen sich seriöse Anbieter, aber auch solche, die mit missbräuchlichen Konstruktionen die Erlaubnispflicht umgehen. Auch derartige Geschäftsmodelle können erhebliche Schäden für die Anleger verursachen und darüber hinaus das Vertrauen nicht unmittelbar betroffener Anleger in den Finanzmarkt erschüttern.

 

Der BaFin steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Bekämpfung unerlaubter Geschäfte zur Verfügung, das sie unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einsetzt. Steht fest, dass unerlaubte Geschäfte betrieben werden, ist die BaFin nach den jeweiligen Fachaufsichtsgesetzen ermächtigt, gegen deren Betreiber und die einbezogenen Unternehmen, also auch freiberufliche Vertriebspartner, einzuschreiten und bei fruchtlosen Auskunfts- und Vorlegungsersuchen Zwangsgelder in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro durchsetzen.

 

Lesen Sie dazu in der kommenden Printausgabe der Network-Karriere einen aufklärenden Beitrag der BaFin. Die Printausgabe hier portofrei bestellen.