Terminsache: Finanzamt darf Verspätungszuschläge bis 25.000 Euro erheben

Sie haben richtig gelesen. 25.000 Euro. So viel darf es seit 01.01.2019 kosten, wenn Sie auch nur mit einer einzigen Steuererklärung zu spät dran sind. Diese ungeheure Summe hat der Gesetzgeber still und heimlich ins Gesetz gemogelt. Falls Sie eine Steuererklärung abgeben müssen und das entweder verspätet oder überhaupt nicht machen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, berichtet der FINANZTIPP.

Der Verspätungszuschlag ist auf 10 Prozent der festgesetzten Steuer und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bis Ende 2018 hatten Finanzbeamte einen großen Ermessensspielraum. Seit 2019 gelten neue Regeln: Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben. Wer seine Steuererklärung für 2018 erst im März 2020 oder danach abgibt, erhält automatisch einen Verspätungszuschlag. Diesen müssen Sie zusätzlich zur Steuer zahlen.

 

Er beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro monatlich. Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.

Quelle: FINANZTIPP