Lyoness mit über drei Millionen Euro Strafe belegt

Das immer wieder in der Kritik stehende Lyoness MLM System ist nach einer Meldung der Verbraucherzentrale Südtirol von der italienischen Antitrust-Behörde mit einer Strafe von 3,2 Millionen Euro hart abgestraft worden. Bei dem System drehte es sich um eine kostenpflichtige Rabatt-Karte, mit der Kunden in bestimmten Geschäften beim Einkauf “Geld sparen” konnten. Doch die Organisatoren des Systems haben mit der “Karriere” der Mitarbeitenden große Gewinne erzielt.

Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat nach Abschluss eines langen und komplexen Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass das von Lyoness Italien Srl verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells „cashback“ (d.h. Rückgabe eines prozentuellen Anteils des an konventionierte Betriebe gezahlten Kaufpreises) inkorrekt ist, da es ein Pyramidensystem darstellt, was vom Verbraucherschutzkodex als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft wird.

 

Das Bewerbungssystem verwendete die Vorteile dieses Cashback-Systems nur als Vorwand, und fußte in Wirklichkeit auf Rekrutierung einer hohen Anzahl von Verbrauchern als Verkaufsbeauftragte; waren diese „beigetreten“, wurde von ihnen eine sehr hohe „Eintrittsgebühr“ von 2.400 Euro verlangt, um das erste Kommissions-Level zu erreichen, und die „Karriere“ als Lyconet Premium Marketer beginnen zu können. Daraufhin mussten die Marketer andere Verbraucher anwerben, und weitere Zahlungen tägtigen, um einen „Karrierefortschritt“ zu erreichen.

 

Im Zuge des Untersuchungsverfahrens konnte festgestellt werden, dass das Cashback-System in Wirklichkeit nur einen sekundären Rang im wirtschaftlichen Umsatz des Systems Lyoness innehatte (in etwa ein Sechstel der gesamten Einnahmen). Die Erreichung von hohen Levels bei den Shopping Points (der Entgeltmechanismus des Zahlungsplans) ist nämlich nur möglich, wenn die teilnehmenden Verbraucher oder die von ihnen rekrutierten Personen weitere Summen einzahlen. Wie festgestellt wurde, haben mehrere zehntausende Verbraucher diese Summen eingezahlt, um in das System aufgenommen und darin bleiben zu können, und nur ganz wenige Subjekte haben es geschafft, effektiv relevante Positionen zu erreichen.

 

Die Regulierungsbehörde hat zudem festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend waren. Die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlten auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand.

 

Aufgrund der zahlreichen Beweise, die auch dank der Zusammenarbeit der Kartellbehörde der Guardia di Finanza zusammengetragen wurden, schloss die Überwachungsbehörde das Verfahren mit einer Gesamtstrafe von 3.200.000 Euro ab.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol