Deutsches Recht: Schluss mit Männlein und Weiblein

Man lernt bekanntlich nie aus. Die meisten von uns gingen bisher wohl davon aus, dass es zweierlei Geschlechter gibt: Männliche und weibliche. Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es auch ein unbestimmtes Geschlecht mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen gibt und diese Tatsache in einem neuen Personenstandsgesetz amtlich gemacht. Ab sofort gibt es in Deutschland Männer, Frauen und Diverse. Wollen wir nicht zu Gesetzesbrechern werden, müssen wir wohl gewaltig umdenken.

Bei den Stellenanzeigen dürfte es noch einfach sein. Statt der bisher vorgeschriebenen Antidiskriminierung durch den Zusatz „m/w“ muss es nun heißen „m/w/d“. Männlich, weiblich, divers. Das bekommen wir wahrscheinlich schnell hin, denn wenn wir die „Diversen“ vergessen, riskieren wir eine kostenpflichtige Abmahnung.

 

Schwieriger dürfte es im Alltag werden. Denn wie redet man die diversen Personen an? „Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse“? Müssen jetzt in den Firmen und Gaststätten neben Toiletten für Männer und Frauen auch solche für Diverse zur Verfügung gestellt werden?

 

Stand 2016 gibt es in Deutschland 919.106 zu beachtende Gesetze. Da kommt es wohl auf ein weiteres „Männlein/Weiblein/Diverse Gesetz“ auch nicht mehr an.

 

Ich wünsche Ihnen eine schöne Eingewöhnung. Gerne können Sie mir Ihre diverse Meinung schreiben: leserbriefe@network-karriere.com

Bernd Seitz