Steuersätze: Einkommensgrenzen steigen

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen im nächsten Jahr um 1,84 Prozent. Damit wird die Inflationsrate des Jahres 2018 quasi in den Steuertarif eingepreist. Mit dieser Verschiebung, die allen Steuerzahlern zugutekommt, soll der Effekt der sogenannten „kalten Progression“ ausgeglichen werden. Diese würde ansonsten bewirken, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.

Der Grund- und Kinderfreibetrag erhöhen sich Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2019 für Ledige auf 9.168 Euro – das ist ein Plus von 168 Euro gegenüber 2018 (9.000 Euro). Verheirateten stehen 18.336 Euro zu, 336 Euro mehr als bisher. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus ab Januar 2019 erst bei Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag Steuern abzieht.

 

Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können. Maximal 9.168 Euro sind da ab 2019 drin. Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Die Bundesregierung hat diesen für 2019 um 192 Euro auf 4.980 Euro (2018: 4.788 Euro) erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei. Das Finanzamt rechnet aus, ob das Existenzminimum des Kindes durch das Kindergeld bereits gedeckt ist oder ob der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. In diesem Fall wird der Kinderfreibetrag dann automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt und das Kindergeld quasi als Vorauszahlung betrachtet. Vor allem bei höheren Einkommen ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag meist höher.

 

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