Steuererklärung: längere Fristen, weniger Belege

Längere Fristen Bereits am 1. Januar 2017 ist das neue Steuergesetz in Kraft getreten. Mehr Zeit, sich dem Fiskus zu erklären, bringt es aber erst für das Steuerjahr 2018. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 selbst macht, hat 2019 dann bis zum 31. Juli Zeit. Die ab 2019 um zwei Monate verlängerte Frist (bisher war der Stichtag Ende Mai) wird dauerhaft gelten.

Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, bleiben ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 dann noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis zum 29. Februar 2020 (Schaltjahr) abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Weniger Belege Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern, zum Beispiel Spendenquittungen oder vereinfachte Nachweise über Zuwendungen. Die Vorlage kann das Finanzamt bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen. Solange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

 

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