Bargeldkontrolle: Der totale gläserne Bürger wird immer realer!

Sie gehen mit Ihrer Familie in den Urlaub. Was haben Sie an Bargeld dabei? Nicht so viel, werden Sie sagen. Maximal ein paar tausende Euro oder Dollar. Den Rest bezahlt man mit der Kreditkarte und für alle Fälle kann man noch Reiseschecks mitnehmen, die überall einlösbar sind. Dann kommt die Frage am Zoll: Haben Sie mehr als 10.000 Euro Bargeld dabei? Vorsicht Falle!

Die EU-Finanzminister haben einer neuen Verordnung zugestimmt, mit der die Überwachung von Barmitteltransfers weiter verschärft wird. Die neuen Vorschriften erweitern dabei den Begriff des „Barmittels“ weit über das reine Bargeld in Form von Banknoten und Münzen hinaus. Auch Post-, Fracht- und Kuriersendungen fallen zukünftig unter die neuen Barmittel-Bestimmungen, für die dann bei einer Ein- oder Ausreise in bzw. aus der EU ebenfalls die derzeit gültige Meldeschwelle von 10.000 Euro gilt. Auch Buchgelder auf Prepaid-Bank- und Kreditkarten und Edelmetalle werden zu Barmitteln.

 

Die Ausdehnung der Überwachung bezieht sich auch sehr pauschal auf „hochliquide Rohstoffe“ wie beispielsweise Silber, Gold, Diamanten und Bank- oder Reiseschecks sowie Prepaid-Bank- und Kreditkarten, die mit einem Guthaben aufgeladen werden können. Das ist natürlich eine weitreichende Entwicklung und gleichzeitig ein beängstigender Eingriff.

 

Dabei stellt sich die Frage: Wie will denn ein Zollbeamter überhaupt feststellen, ob es sich bei einer bestimmten Bank- oder Kreditkarte, die man bei sich trägt, auch um eine Prepaidkarte handelt? Und wie will der Zoll nachprüfen, welcher Betrag auf diese aufladbare Bankkarte gebucht ist?

 

Die neue Barmittelverordnung wird zwangsläufig dazu führen, dass weitere staatliche Zugriffsmaßnahmen geschaffen werden müssen, um die Kontrollen in der Praxis auch durchzusetzen. Der totale gläserne Bürger wird immer realer!