Am 25. November ist der "Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" Kein Tag wie der des Rotkehlchens oder des Ahornbaums. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist ein Tag der betroffen macht: Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten.
Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 82 Prozent Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach wurden 2017 insgesamt 138.893 Personen erfasst, die Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Knapp 113.965 Opfer waren weiblich. Die PKS erfasste folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen:
- Vorsätzliche, einfache Körperverletzung: knapp 69.000
- Bedrohung: über 16.700
- Gefährliche Körperverletzung: rund 11.800
- Bedrohung, Stalking, Nötigung: knapp 29.000
- Freiheitsberaubung: über 1.500
- Mord und Totschlag: 364
Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81 Prozent der Opfer Frauen.
Partnerschaftsgewalt in allen sozialen Schichten
Frauen werden keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Eine Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen" belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt werden. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend.
"Wer schlägt, der geht!"
Die staatlichen Interventionsprojekte führten einen Perspektivenwechsel in der Diskussion über häusliche Gewalt herbei. "Wer schlägt, der geht!" wurde zu einem Leitmotiv veränderter staatlicher Intervention. Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die schrittweise Erweiterung fast aller Polizeigesetze der Länder um die polizeiliche Befugnis einer Verweisung des Täters aus der Wohnung sind Ausdruck dieser Veränderungen. Den Opfern wird nicht länger zugemutet, den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Tätern wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt nicht toleriert, sondern bestraft wird.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Mit dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird in 18 Sprachen angeboten.