Kinderfotos auf Facebook & Co.: Was ist erlaubt, was nicht?

Was ist erlaubt und was ist klug – bei der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Netzwerken gibt es darauf leider zwei Antworten: Rechtlich zulässig ist die Publikation durch die Erziehungsberechtigten durchaus, ratsam ist sie aber keineswegs.

Kinder sind insofern vor wilden Veröffentlichungen geschützt, als dass das Veröffentlichungsrecht tatsächlich allein den Erziehungsberechtigten vorbehalten ist. Tanten, Geschwister oder Freunde der Familie würden sich dagegen strafbar machen.

 

Wieso dürfen Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen?

Natürlich haben auch Kinder ein Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild. Zumindest bis zum Erreichen des 14. Lebensjahrs – und auch nur bis dann! – wird ihnen jedoch die Einsichtsfähigkeit zur eigenen Entscheidung abgesprochen. Das ist nicht nur bei dieser Frage, sondern generell der Fall. Genau aus diesem Grund gibt es auch ein Sorgerecht, das meist die Eltern gemeinsam ausüben. Sie können daher im Namen ihres Kindes entscheiden, dass die Veröffentlichung in seinem Sinne ist oder seinen Interessen zumindest nicht widerspricht.

 

Sind sich die Sorgeberechtigten bei einer Veröffentlichung nicht einig, müsste letztlich das Familiengericht die Entscheidung treffen. Gegen den Willen eines der Sorgeberechtigten ist die Veröffentlichung jedenfalls genauso wenig zulässig wie von jeder Person, die kein Sorgerecht für das abgebildete Kind besitzt.

 

Sich sorgen heißt auch, Risiken für Kinder zu vermeiden

Sorgerecht hin oder her: Kinderbilder im Internet oder in den sozialen Netzwerken zu veröffentlichen birgt die Gefahren des Missbrauchs. Und es ist ein Risiko, das oft aus reiner Eitelkeit und damit völlig unnötig eingegangen wird. Besser als im Aufruf der Polizei NRW Hagen kann man es nicht formulieren: "Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten. Danke!"

 

Rechtsanwalt Ingo Lenßen

www.advopedia.de