Zählt ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall?

Wer im Home-Office stürzt, sollte nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung vertrauen. Viele Unfälle werden gemäß höchstrichterlichem Urteil nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das gilt auch, wenn der Unfall unstrittig in der regulären Arbeitszeit passiert ist und das heimische Büro gemäß Arbeitsschutzgesetz eingerichtet wurde.

Im konkreten Fall dieses vielbeachteten Urteils hatte sich eine Arbeitnehmerin erfolglos an ihre Versicherung gewendet, nachdem sie sich während ihrer Arbeit den Fuß gebrochen hatte. Zu der Verletzung war es durch einen Sturz auf der Treppe gekommen, als sie sich ein Glas Wasser holen wollte.

 

Es folgte ein langer Rechtsstreit, denn das Sozialgericht lehnte die Klage der Frau zunächst mit Verweis auf das private Umfeld ab. Für die Landesrichter war das nicht schlüssig, sie hoben das Urteil daher auf. Nun legte die Versicherung Einspruch ein – final mit Erfolg.

 

Die Richter des Bundessozialgerichts stellten fest, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem Betriebsweg befunden habe, da dieser erst vor der Haustür beginnt. Auch sei ihr Wunsch nach Wasser zwar verständlich, die Erfüllung gehöre aber weder zur versicherten Tätigkeit noch stehe sie im unmittelbaren betrieblichen Interesse.

 

Rechtsanwalt Ingo Lenßen

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