Warnung vor Top10Coins

Die Network-Karriere-Redaktion versteht unbestritten das Network-Marketing-Geschäft und berichtet seit 15 Jahren jeden Monat qualifiziert darüber, was sich in dieser Branche tut und wo ggf. Risiken bestehen. Auch der Krypto-Markt bedient sich mehr und mehr des Network-Marketing Vertriebsmodells und setzt nicht selten mit zum Teil völlig unrealistischen Gewinnversprechen und/oder gesetzeswidrigen Geschäftsmodellen auf die Gier nach dem schnellen Geld.

Um auch dieses nicht einfache Thema qualifiziert beurteilen zu können, arbeitet die Network-Karriere eng mit Markus Miller, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter des spanischen Medien- und Beratungsunternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. Zudem Koordinator eines internationalen Informations- und Kommunikations-Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschafts- und Finanzexperten. Markus Miller zählt zu den anerkanntesten internationalen Wirtschaftsexperten und Wirtschafts-Fachautoren. Hier ist sein aktueller Beitrag:

 

Warnung vor Top10Coins

Woche für Woche erhalte ich zahlreiche Anfragen zu meiner fachlichen Einschätzung bestimmter Unternehmen, Projekte oder Dienstleistungen, auch aus dem Krypto-Bereich. Das erste Unternehmen aus diesem Segment, vor dem ich vor Jahren bereits gewarnt habe, war OneCoin. Eine Pseudo-Kryptowährung, die auf einem MLM-Vertriebssystem basiert. Mein Bericht “OneCoin the Bitcoin Killer?” hat damals hohe Wellen geschlagen.

 

Die Vertriebsaktivitäten des Unternehmens OneCoin/OneLife wurden mittlerweile durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten. Auch die Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA) hat – ebenso wie zahlreiche Aufsichtsbehörden weltweit – eine Warnmeldung veröffentlicht bzw. Verbotsmaßnahmen ergriffen. Zuletzt hatte ich vor diesen Rahmenbedingungen und Hintergründen rund um OneCoin und OneLife ein wahres Déjà-vu.

 

Die Aktivitäten von Top10Coins ähneln den OneCoin-Methoden

Die Aktivitäten des Anbieters „Top10Coins.pro“ mit angeblichem Sitz in Hongkong und die Methoden von OneCoin/OneLife ähneln einander auffällig. Das Geschäftsmodell von OneCoin war es, Schulungspakete für Token zu verkaufen. Die verkauften Token (Schürfrechte für eine angebliche Kryptowährung/Cryptocoin) berechtigten dann zum Schürfen von OneCoins. Dadurch wurde umgangen, dass ein Finanzprodukt in Form einer Kryptowährung bzw. ein ICO direkt verkauft wurde. OneCoin und OneLife haben sich stets darauf berufen, lediglich „Schulungspakete“ zu verkaufen.

 

Für diese Schulungspakete gab es hohe Innenprovisionen für den Vertrieb auf MLM-Basis, so dass Vermittlern hohe Provisionen ausbezahlt werden konnten. Die Dienstleistungen von Top10Coins sind ähnlich gelagert. Die Herren Volker Helm und Mike Poppel verantworten beispielsweise die Vertriebsleitung von Top10Coins für Europa. Das behaupten Sie zumindest in zahlreichen öffentlichen Postings und E-Mails. Bezeichnenderweise waren Volker Helm und Mike Poppel führende Vertriebler von OneCoin über OneLife. Mike Poppel zeigte auf dem Foto seiner XING-Seite bis vor kurzem sogar noch das längst “legendäre” OneCoin-Zeichen. Volker Helm ist ein Finanzberater.

 

Hohe Provisionszahlungen an Vermittler: Top10Coins basiert auf einem MLM-Vertriebssystem

Frank Schwarzkopf, der angebliche Erfinder von Top10Coins, war neben seinen Aktivitäten für OneCoin schon einmal Adressat einer Unterlassungsverfügung durch die BaFin, wegen einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die BaFin ging damals gegen die Pro Ventus GmbH und deren Geschäftsführer Frank Schwarzkopf wegen Verstoß gegen § 1 KWG – durch Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne dafür die Erlaubnis zu haben – vor. So wie bei OneCoin über OneLife operiert wurde, operieren Mike Poppel und Volker Helm für Top10Coins über die mit einem Provisions-Link – was grundlegend vollkommen legitim ist, falls das Angebot der Zielseite/des Partners solide und seriös ist – verlinkte Seite: 10bestcoins.net (Kein Impressum, keine SSL-Verschlüsselung, keine Datenschutzerklärung!). So wie bei OneCoin nach außen angeblich „Schulungspakete“ verkauft wurden – und keine Kryptowährung basierend auf einer Blockchain – wird bei Top10Coins behauptet, lediglich eine „Software“ zu verkaufen. Jeder Vermittler erhält dafür hohe Provisionen, also das identische MLM-Prinzip.

 

Verschiedene Facebook-Einträge und Youtube-Videos machen insgesamt sehr gut deutlich, um was es wirklich geht. Eine angebliche Software wird mit gigantisch hohen Provisionsauszahlungen zu Lasten der Kunden, die auf der Suche sind nach einer einfachen Möglichkeit in Kryptowährungen zu investieren, vertrieben. Top10Coins spricht technisch wenig versierte Kunden an, die ebenso offensichtlich keine oder nur rudimentäre Englischkenntnisse haben. Hier können aber bereits kostenlose Online-Übersetzungsprogramme oder solide, deutschsprachige Krypto-Börsen helfen. Die Provisionen, die die Vermittler bzw. “Partner” dafür erhalten sind exorbitant hoch. Aus zahlreichen Zuschriften weiß ich, dass zahlreiche freie Finanzberater mittlerweile diese fragwürdigen Dienstleistungen vermitteln, weil dafür scheinbar keine Zulassung durch die Behörden erforderlich ist. Das stelle ich stark in Frage, aufgrund der nachfolgenden Fakten:

 

Auf der Internetseite von Top10Coins.pro steht (Originalzitat vom 10.07.18):

„Mit uns können Sie sehr schnell und sehr einfach am Kryptomarkt teilnehmen. Ohne Experte werden zu müssen und ohne viel Zeit zu investieren. Sie beauftragen uns einfach, für Sie und in Ihrem Namen Konten bei den Handelsplattformen für Kryptowährungen für Sie einzurichten. Wir übernehmen für Sie die Einrichtung Ihrer Konten. Sie können anschließend einfach und bequem per Banküberweisung in Euro auf Ihre eigenen Handelskonten bei den Handelsplattformen einzahlen. In der Regel können Sie bereits am nächsten Werktag Ihre Konten nutzen und einfach und bequem die von Ihnen gewünschten Kryptowährungen kaufen.“

 

Eine Kontoeröffnung für Dritte in fremdem Namen hat nichts mehr mit einem reinen Softwarevertrieb zu tun!

Das hat nichts mehr mit dem Verkauf einer Software zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine Kontoeröffnung für Dritte in fremden Namen. Die beschriebene Kontoeröffnung in fremdem Namen durch Top10Coins ist rechtlich zu hinterfragen. Ist das zulässig? Ich bin mir sehr sicher, dass die BaFin diese Sachverhalte mittlerweile auf dem Schirm hat. Fakt ist: Jeder Kunde kann auch selbst die führenden Coins kaufen. Top10Coins spricht lediglich technisch wenig versierte Kunden an. Auf Vertriebsveranstaltungen zu Top10 Coins wird außerdem mit einem angeblich ersten “Sparplan auf Kryptowährungen” geworben. Hierzu schreibt Top10Coins im Originalzitat (18.09.18) auf seiner Internetseite:

Erster Sparplan für Bitcoin & Co …einfach – schnell – flexibel und alles auf deutsch. Für jeden geeignet! Sie haben sich entschieden, Kryptowährungen zu kaufen. Sie wissen nicht, welche der aktuell über 3.000 Kryptowährungen Sie WO und WIE kaufen können. Tausende von Kryptowährungen!?!?!? Hunderte von Handelsplattformen!?!?!? Wir bieten mit unserer Software die Lösung! So einfach war es noch nie Kryptowährungen zu kaufen! Nutzung einer Software für das Verwalten Ihrer Krypto-Wallets mit Komplett-Service!

 

Allein die Behauptung “Für jeden geeignet” ist schlicht Nonsens. Ein Sparplan ist eine Begrifflichkeit, die eindeutig für Bank- bzw. Finanzprodukte spricht. Das wird durch diese Aussagen und Bilder – u.a. mit einem Sparbuch im Hintergrund – suggeriert. Das ist ein weiteres Indiz, dass es nicht bloß um eine Software geht. Darf ein unregulierter Anbieter wie Top10Coins mit Dienstleistungen für Sparpläne werben? Alle Indizien sprechen im Übrigen für eine Briefkastenfirma in Hongkong unter dem Namen der BC Innovative Technologies Limited: Jegliches operative Geschäft und alle Telefonnummern basieren auf deutschen Adressen und deutschen Telefonnummern. In Hongkong ist maximal ein Büroservice gebucht. An dieser Adresse sind unzählige dubiose Firmen registriert. Die angebliche Geschäftsadresse Suites 06–12, 33/F., Shui On Centre taucht selbst in der Offshore Leaks Database der Panama Papers auf.

 

Sie geben Top10Coins einen Zugriff auf Ihr Krypto-Konto!

Ich könnte mittlerweile ein Buch zu Top10Coins schreiben. Lesen Sie sich bitte einmal die Geschäftsbedingungen und Preise durch. Hier sind unfassbare Passagen enthalten. Beispielsweise nachfolgende wiederum im Originalzitat vom 18.09.18:

Der Anbieter (Hinweis: Top10Coins bzw. die BC Innovative Technologies Limited) ist berechtigt, die in Rechnung gestellten Beträge direkt in Bitcoin von einem Bitcoin-Konto oder einem Konto einer anderen Kryptowährung des KUNDEN bei den Handelsplattformen (Exchanger) einzuziehen.

 

Ich wusste bislang gar nicht, dass es schon Einzugsermächtigungen für Kryptowährungs-Konten gibt! Ein derartiger Passus ist selbstverständlich ein absoluter No-Go. Aus formaljuristischen Gründen, weil hier nochmals klar bestätigt wird, dass es sich um eine Art “Krypto-Vermögensverwaltung” im Namen Dritter handelt, da ein Kontozugriff des Anbieters besteht. Selbst bei einem “Managed Account” bei einem regulierten Forex-Broker können Anbieter zwar Tradingsysteme laufen lassen, aber KEINE Gelder entnehmen! Ebenso ist diese Passage – wie viele weitere – aus Gründen der Sicherheit des Kunden vollkommen abzulehnen. Ihre Logindaten für Kryptokonten, oder die Private Keys müssen rein in Ihrem persönlichen Zugriff liegen und ausschließlich Ihnen bekannt sein. Das ist der Sinn der Krypto-Ökonomie. Wer haftet beispielsweise bei einem Hackerangriff auf die Zugriffsdaten oder einer missbräuchlichen, internen Verwendung? Eine Limited aus Hongkong? Viel Spass bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

 

Top10Coins: Marathon an fragwürdigen Verkaufsveranstaltungen

Mittlerweile finden die zahlreichen Verkaufsveranstaltungen von Top10Coins selbst bei der Agri Terra KG in Grasbrunn bei München statt (Bild oben). Beachten Sie bitte den Zusatz “Kunden sicher und haftungsfrei beraten”. Ja, sicher und haftungsfrei für den Vermittler, nicht für den Kunden, aber das ist ein Trugschluss! Die Agri Terra KG ist ganz offensichtlich ein Kooperationspartner. Das passt sehr gut, weil die Agri Terra KG anscheinend neue Betätigungsfelder suchen muss. Am 18.06.2018 hat die BaFin unerlaubte Finanzgeschäfte der Agri Terra KG untersagt, nämlich das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“.

 

Auch hier schließt sich ein Kreis. Eine “Rente” ist ein grundlegender Begriff aus dem regulierten Banken- und Finanzdienstleistungsbereich, gleiches gilt für “Sparplan”. Fazit: Finger weg von derartigen Angeboten. Sollten Sie derartige “Investments” sogar vermitteln, als Finanzberater oder Privatperson, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie sehr wohl Haftungsrisiken unterliegen, die schwerwiegende, rechtliche Folgen haben können. Top10Coins steht seit langem, ebenso wie OneCoin und zahlreiche weitere dubiose Anbieter, auf meiner KRYPTO-X-Warnliste!

 

Markus Miller

Geschäftsführer GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.