Urlaubsmitbringsel: Gefälschte Ware kann teuer werden

Gerade im Urlaub ist der Kauf gefälschter Waren gar nicht selten – und wenn man ehrlich ist, weiß man das auch. Echte Gucci-Taschen für 20 Euro gibt es eben nicht. Der Gesetzgeber zeigt hier eine gewisse Toleranz, die bei größeren Mengen oder dem Weiterverkauf jäh endet. Dann drohen hohe Geld- oder Haftstrafen.

Der Erwerb gefälschter Markenprodukte zur Eigennutzung steht in Deutschland nicht unter Strafe. Kaufen Sie im Urlaub ein gefälschtes Produkt, wird Sie der Zoll also nicht behelligen. Voraussetzung ist, dass die Freigrenzen nicht überschritten werden (max. 430 Euro). Wer versucht, seinen 50-Euro-Neuerwerbals alten Familienbesitz zu „schmuggeln“, kann sich also selber schaden. Gibt es keinen Kaufbeleg, wird der Wert geschätzt. Bei höheren Preis-Annahmen können Zoll- und Strafgebühren fällig werden.

 

Wird der Käufer mit 20 identischen „Marken-Shirts“ erwischt, können die Zöllner von einem geplanten Verkauf ausgehen – Widerspruch zwecklos. Nun wird es heikel, denn bei einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Markenrechtsverletzungen drohen drei Jahre Haft. Weist man Ihnen nach, dass Sie mit Einfuhren dieser Art Ihren Lebensunterhalt bestreiten, können auch schnell fünf oder gar zehn Jahre daraus werden.

 

Ein triftiger Grund, sich den Kauf der gefälschten Marken-Brille gut zu überlegen, ist auch die Gesetzgebung in anderen Ländern. Nicht überall kennt man die deutsche Toleranz. So ziehen die italienischen Behörden gegen Käufer teils mit drastischen Strafen zu Felde. 10.000 Euro für ein gefälschtes 10-Euro-Produkt sind durchaus im Rahmen des Möglichen. Finger weg vom Fake-Produkt ist hier die sicherste Lösung.

 

Hände weg vom Online-Kauf und Verkauf

Beim Online-Erwerb gefälschter Waren müssen Sie damit rechnen, dass der Zoll die Ware einkassiert und zerstört. Freigrenzen gibt es hier keine. Zugleich wird der rechtmäßige Inhaber der Marke unterrichtet, der sich mit einer gepfefferten Abmahnung an Sie wenden wird. Ein gutes Geschäft für Sie wird aus dieser Sache ganz bestimmt nicht mehr. Ebenso düster sieht es aus, wenn Sie das Rolex-Strand-Schnäppchen später doch kurzentschlossen bei eBay einstellen. Damit werden Sie nämlich zum Plagiatshändler und liefern alle persönlichen Angaben gleich mit, um Sie für die Tat haftbar zu machen.

 

Rechtsanwalt Ingo Lenßen

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