Vorsicht Falle: Stromtarife weichen bis zu 35 Prozent voneinander ab

Bundesweit konkurrieren rund 800 Stromanbieter um die Gunst der Verbraucher. Um in diesem Wettbewerb neue Kunden zu gewinnen, zahlen viele Stromanbieter, die vielfach auch im Direktvertrieb ihre Produkte anbieten, im ersten Jahr Boni, die den Stromtarif senken. Fallen diese Boni im zweiten Jahr weg, liegen die Kosten für Verbraucher jedoch oft über denen des teuren Grundversorgertarifs. Das hat eine aktuelle Untersuchung von rund 250 Tarifen in zwölf Städten des Verbraucher-Ratgebers Finanztip ergeben.

Stromtarife weichen in vielen Orten um bis zu 35 Prozent voneinander ab. Eigentlich bildet der sogenannte Grundversorgertarif das obere Ende des Preisspektrums. Das ist jedoch nicht grundsätzlich so: Viele Stromtarife, die im ersten Jahr sehr hohe Rabatte oder Boni enthalten, mit denen neue Kunden angelockt werden sollen, sind im Folgejahr teurer als der örtliche Grundversorgertarif. „In diesen Tarifen ist der Grund- und Arbeitspreis enorm hoch“, sagt Ines Rutschmann, Energie-Expertin bei Finanztip. „Bei einem angenommenen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr überstieg in einem Fall der Tarif den örtlichen Grundversorger um 220 Euro.“ Knapp die Hälfte der von Finanztip untersuchten Angebote wären im Folgejahr mindestens 50 Euro teurer als in der Grundversorgung.

 

Kein Sonderkündigungsrecht, wenn der Bonus wegfällt

Da es für Verbraucher physikalisch keinen Unterschied macht, wer den Strom liefert, kommt dem Strompreis eine entscheidende Bedeutung zu. „Viele Unternehmen versuchen, über möglichst günstige Angebote neue Kunden zu gewinnen“, erklärt Rutschmann. Dieser Wettbewerb findet meist auf Vergleichsportalen statt. „Durch die Boni werden die Tarife günstiger und so ganz oben im Portal angezeigt.“ Wer unbedarft zuschlägt, kann leicht in die Bonusfalle tappen. Denn viele Tarife verlängern sich nach Ablauf der Vertragslauzeit automatisch um ein weiteres Jahr. „Da es sich beim Wegfall eines Bonus nicht um eine Preiserhöhung im rechtlichen Sinn handelt, haben Verbraucher kein Sonderkündigungsrecht.“ Wer nicht kündigt, hängt im teuren Tarif fest.