Ingo Lenßen klärt auf: „Über die Ehe gibt es zehn Irrtümer die zu bösen Überraschungen führen können“

Obwohl das Titel-Interview mit TV-Anwalt Ingo Lenßen nichts mit dem Network-Marketing-Geschäft zu tun hat, zeigen die eingehenden Leserbriefe, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, das sehr viele Menschen verunsichert. Ingo Lenßen ist nicht nur im Fernsehen ein bekannter Rechtsanwalt, er hat am Bodensee eine eigene Kanzlei, die auf Strafrecht spezialisiert ist und zudem im Ehe-, Familien- und Erbrecht tätig ist. Lenßen beantwortet in der aktuellen Ausgabe der Network-Karriere eine Reihe interessanter Fragen zu Ehe- und Familienverträgen und den Konsequenzen die daraus entstehen können.

Über die Ehe gibt es zehn Irrtümer die zu bösen Überraschungen führen können. Diese erläutert Rechtsanwalt Ingo Lenßen im aktuellen Network-Karriere Titelseiten-Interview und geht umfassend auf die Bedeutung von Eheverträgen ein: Es gibt in einer Ehe viele Dinge über die man trefflich streiten kann, es sei denn, man legt die Regularien zu einem Zeitpunkt fest, an dem man noch miteinander sprechen kann.

 

Ein Ehevertrag dient vorrangig dazu, die Modalitäten einer Scheidung zu klären. Er wird vor allem kinderlosen Paaren empfohlen, wenn beide Partner gut verdienen oder sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit in die Ehe bringen. Das kann zum Beispiel ein großer Altersabstand sein oder auch ein starkes Vermögensgefälle.

 

Hier geht es vorrangig darum, den Rosenkrieg bei einer Trennung abzufedern und beide (Ex-) Partner vor sozialen Härten zu bewahren. Ein guter Ehevertrag ist vorteilhaft für beide Partner. Dank richterlicher Kontrolle (Inhaltskontrolle) macht es auch gar keinen Sinn, sich hier einseitig unlautere Vorteile zu verschaffen. Stellt sich später heraus, dass der Vertrag zu einseitig war und damit gegen die guten Sitten verstößt, wird er vom Gericht wieder einkassiert und ist nichtig. So können keine Unterhaltszahlungen vereinbart werden, die den anderen absehbar in die Sozialhilfe treiben. Regelungen dieser Art haben ohnehin keinen Bestand.

 

Denn dann gelten automatisch wieder die gesetzlichen Bestimmungen der Zugewinngemeinschaft mit all ihren Folgen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn einer der Ehepartner beruflich wegen der Erziehung der gemeinsamen Kinder zurücksteckt und dadurch weniger Einkommen und Rentenansprüche erwirtschaften kann.

 

Lesen Sie jetzt das ganze Ingo Lenßen Interview und ersparen Sie sich unnötigen Ärger und finanzielle Probleme. Die Einzelausgabe der Network-Karriere können Sie portofrei bestellen (kein Abo).

 

Wer die Network-Karriere lieber Online auf dem Smartphone, Tablet oder PC lesen möchte, kann die aktuelle Ausgabe ab 15. August KOSTENLOS ABRUFEN.