„Haben Sie eine Payback-Card?“

Gefühlt an jeder Kasse werde ich fragt, ob ich eine Payback-Karte besitze. Nein, ich gehöre nicht zu den 29 Millionen deutschen Payback Punktesammlern. Denn ich bin der Meinung, dass wir durch unsere Smartphones und Social Media schon gläsern genug sind. Da muss ich meinen Einkaufszettel nicht auch noch freiwillig an Payback schicken. Nicht ohne Grund sagen die Verbraucherzentralen: „Wer beim Datenschutz auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel die Finger von den Karten lassen.“

Man stelle sich folgende Situation vor: Ein Payback Nutzer sammelt mit schöner Regelmäßigkeit Punkte für Zigaretten und Alkohol. Davon wird er wohl nicht reich, kann aber krank werden. Hätte die Krankenkasse via Payback Einblick in die Einkaufsdaten von Payback, wäre es wohl ein Leichtes, die Versicherungsbestimmungen so zu gestalten, dass sie weniger oder gar nicht bezahlen muss.

 

Unmöglich das wird es nie geben, sagte der damalige Gesundheitsminister Gröhe in einem Network-Karriere-Interview.

 

Wirklich nicht? Im Zusammenhang mit der Krankenversicherungspflicht für Selbständige mit einem monatlichen Einkommen über 416 Euro sprach mein Mann mit dem AOK Bundesverband. Auf seinen Hinweis, dass die AOK wohl diese 416 Euro Kleinverdiener erst mal finden müsse, meinte sein AOK Gesprächspartner trocken: „Keine Sorge, diese Kleinverdiener sind uns bekannt. Wir bekommen deren Daten vom Finanzamt!“

 

Der AOK ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine GBR wie sie jeder Unternehmer gründen kann. Gesellschafter sind die elf selbstverwalteten AOKs in den Bundesländern. Sie sind also kein Teil des Staates und keine Behörde.

 

Da stellt sich dann schon die Frage, mit welchem Recht das Finanzamt der AOK Daten zur Verfügung stellt? Und ob es in Zukunft vielleicht doch auch möglich sein könnte, dass Daten zwischen Payback und den Krankenkassen ausgetauscht werden? Nein ich habe keine Payback Card und ich weiß warum.

 

Petra Seitz

Verlagsleiterin der Network-Karriere