TV-Rechtsanwalt Ingo Lenßen im Network-Karriere Interview

In der nächsten Ausgabe der Network-Karriere Ausgabe, Erscheinungstermin am 30. Juli, bestreitet der bekannte TV-Rechtsanwalt Ingo Lenßen das Titel-Interview. Eigentlich wollte sich die Network-Karriere Redaktion mit dem am Bodensee praktizierenden Fachanwalt für Strafrecht über seine Fernsehkarriere in über tausend Sendungen unterhalten. Doch das Interview lief dann in den juristischen Bereich, wo Ingo Lenßen anhand ganz konkreter Beispiele die Fallen des Familien-, Erbschafts- und Vertragsrechts aufzeigte und insbesondere unterstrich, dass hier meist die Frauen aus Unwissenheit und mangelnder Beratung den Kürzeren ziehen. Dies besonders dann, wenn entsprechende Verträge schon vor vielen Jahren abgeschlossen wurden.

Dieses Interview ist insbesondere für die Leserinnen der Network-Karriere Lesernutzen pur! Also bitte nicht versäumen.

 

Welche Auswirkungen alte Gesetze oder Verträge haben können, zeigte Ingo Lenßen an einem höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshof Karlsruhe aus dem Jahr 1966 auf, das allerdings heute wohl kaum noch so entschieden werden würde: Hier die Zusammenfassung des BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 239/65, 02.11.1966:

 

Zum Anspruch des Ehemannes auf Beischlaf in der Ehe und zur Verpflichtung der Anteilnahme der Ehefrau an demselben

"Die Ehefrau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.

 

Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. Es bedarf einer ausdrücklichen Darlegung, aus welchen Gründen die Bindung einer Frau an die Ehe bejaht wird, die Dritten im Ernst erklärt hat, sie gebe ihrem Manne lieber Geld fürs Bordell, als dass sie sich ihm ehelich hingebe."

 

Ein BGH Urteil aus 1966 wohlgemerkt. In dem kommenden Network-Karriere Titel-Interview geht es allerdings mit viel direktem Lesernutzen um die Gegenwart und Zukunft betreffende juristische Themen.

 

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