Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen verboten

Lange Gesichter bei einer Reihe von Networkern, die den Leuten versprechen, mit binären Optionen über Nacht reich zu werden. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.

Die beschlossenen Maßnahmen umfassen:

  • Binäre Optionen – Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger;
  • Differenzgeschäfte (CFD) – Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger. Diese Beschränkung umfasst mehrere Maßnahmen: Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) bei der Eröffnung von Positionen; MarginGlattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis; Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis; Unterbindung des Einsatzes von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische standardisierte Risikowarnungen.

In Übereinstimmung mit der MiFIR kann die ESMA nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten einführen. Vor dem Ablauf dieser drei Monate wird die ESMA prüfen, ob eine Verlängerung der Interventionsmaßnahmen um weitere drei Monate erforderlich ist.

 

Erhebliche Bedenken bezüglich des Anlegerschutzes

Die ESMA hat gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden festgestellt, dass in Zusammenhang mit CFD und binären Optionen, die Kleinanlegern angeboten werden, erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes bestehen. Diese Bedenken ergeben sich aus der Komplexität und mangelnden Transparenz dieser Produkte, den besonderen Merkmalen von CFD (überaus großer Hebeleffekt) und binären Optionen (strukturell erwartete negative Rendite und damit verbundener Interessenkonflikt zwischen Anbietern und Kunden), dem Missverhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko sowie aus Vermarktungs- und Vertriebsaspekten.

 

Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten zeigen, dass in 74 bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verzeichnet werden, wobei der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen 1 600 EUR und 29 000 EUR beträgt. Die Untersuchungen der zuständigen nationalen Behörden zu binären Optionen haben ebenfalls durchgängige Verluste in Kleinanlegerkonten aufgezeigt.

 

Quelle: BaFin