900 Euro gibt es im Durchschnitt vom Finanzamt zurück

Wohl die wenigsten Arbeitnehmer füllen gern ihre Steuererklärung aus. Doch der Aufwand lohnt sich – auch für die, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Mehr als 87 Prozent der Steuererklärungen führen zu einer Steuerrückerstattung. Jeder, der eine Erklärung abgibt, erhält im Durchschnitt 901 Euro zurück – Geld, das sonst in der Staatskasse bliebe. Der Wert bezieht sich auf das Veranlagungsjahr 2012, das ist die aktuellste Erhebung.

Die Höhe der tatsächlichen Steuererstattung hängt natürlich vom Einzelfall ab. Also davon, wie viel Steuern Sie bereits gezahlt haben und welche Ausgaben im Jahr 2017 Ihre Steuerlast mindern können. Zu viel bezahlte Steuern lassen sich aber immer mit überschaubarem Aufwand zurückholen.

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich die Einkommensteuer mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug abgegolten, sodass viele keine Steuererklärung abgeben müssen. Zu einer Abgabepflicht für die Steuererklärung kann es aber unter bestimmten Bedingungen kommen (§ 46 Einkommensteuergesetz EStG): Sie haben einen Lohnsteuerfreibetrag - Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn Sie nur einen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen haben.

 

Weitere Ausnahme: Sie haben höchstens 11.200 Euro verdient, bei zusammen veranlagten Verheirateten insgesamt 21.250 Euro. Sie bekommen Lohnersatzleistungen - Eine sogenannte Pflichtveranlagung besteht für das Finanzamt, wenn Sie 2017 Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro hatten – dazu zählen beispielsweise Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld. Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte. Die 410-Euro-Grenze gilt auch für steuerpflichtige Nebeneinkünfte.

 

Sie sind in einer bestimmten Steuerklasse - Wenn Sie 2017 parallel mehrere Arbeitgeber hatten und Ihr Einkommen nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde, ist eine Steuererklärung fällig. Das gilt auch, falls Sie als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Lohn bezogen und die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor haben. Sie haben eine Abfindung bekommen - Sie haben im Jahr 2017 eine Abfindung erhalten, bei der die Lohnsteuer nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde? Dann müssen Sie ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

 

Ihre Einnahmen liegen oberhalb des Grundfreibetrags - Eine Steuererklärung abgeben müssen Sie außerdem, wenn Sie Einnahmen haben als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Landwirt, Rentner oder Vermieter, die oberhalb des Grundfreibetrags von 8.820 Euro lagen. Das sind weitere Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung ausfüllen müssen: Einer der Partner beantragt die getrennte Veranlagung. Für Kapitaleinkünfte sind noch Kapitalertragsteuer oder Kirchensteuer offen. Im Steuerbescheid 2016 hat das Finanzamt einen Verlust festgestellt. Dieser Verlustvortrag wird dann mit Ihren künftigen positiven Einkünften verrechnet.

 

Quelle: Finanztipp.de

 

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