Ab 425,01 Euro Monatseinkommen drohen Kleinstverdienern hohe Nachzahlungen

Hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind für Teilzeit-Selbstständige schon lange ein Ärgernis. Durch ein neues Gesetz drohen jetzt für Einkünfte ab dem 1.1.2018 überraschende Nachzahlungen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. fordert deshalb in einer Petition "Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige – die Benachteiligung beenden!".

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Eine fünfstellige Zahl von Betroffenen hat bereits online mitgezeichnet. Anlass für die Mitte August gestartete Petition ist die überproportionale Beitragsbelastung gesetzlich versicherter Selbstständiger durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. "Aufgrund der hohen Mindestbeiträge müssen viele Selbstständige mit geringem Einkommen mehr als 40 Prozent ihres Verdienstes an die Krankenkasse überweisen", kritisiert der VGSD-Vorsitzende Dr. Andreas Lutz in der Network-Karriere. Besonders betroffen sind Frauen und Teilzeit-Selbstständige.

Ein Beispiel: Viele Teilzeit-Selbstständige erzielen einen Gewinn von knapp 450 Euro – im Glauben, dass sie bis zu dieser Grenze bei ihrem gesetzlich versicherten Partner mitversichert sind. Das ist aber nicht korrekt: Für Selbstständige ohne Minijob liegt die Verdienstgrenze bei 425 Euro. Ab einem Gewinn von 425,01 Euro gelten sie als nebenberuflich selbstständig und schulden der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf einen fiktiven Mindestverdienst von 991,67 Euro, auch wenn sie gar nicht so viel verdienen. Bei noch so geringfügigem Überschreiten der Grenze von 425 Euro schulden sie pro Monat also 182 Euro Beitrag.

Wehrt Euch: Jetzt an Petition beteiligen!
Die Petition, die von einer Vielzahl von Verbänden und Initiativen unterstützt wird, soll an die nächste Gesundheitsministerin bzw. den nächsten Minister übergeben werden. Noch bis Ende Oktober ist Zeit, sie mitzuzeichnen.

Hier geht es zur Petition.

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