Brandmeldung: Teilzeit-Selbständige - Hohe Krankenkassenkosten und Nachzahlungen drohen

Schon ab 425,01 Euro Monatseinkommen drohen Kleinstverdienern hohe Nachzahlungen: Wehren Sie sich! Beteiligen Sie sich an der Petition "Faire Kassenbeiträge für Selbstständige"

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Hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind für Teilzeit-Selbstständige schon lange ein Ärgernis. Durch ein neues Gesetz drohen jetzt für Einkünfte ab dem 1. Januar 2018 überraschende Nachzahlungen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. fordert deshalb in einer unterstützenswerten Petition "Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige – die Benachteiligung beenden!". Eine fünfstellige Zahl von Betroffenen hat bereits online mitgezeichnet.

Anlass für die Mitte August gestartete Petition ist die überproportionale Beitragsbelastung gesetzlich versicherter Selbstständiger durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. "Aufgrund der hohen Mindestbeiträge müssen viele Selbstständige mit geringem Einkommen mehr als 40 Prozent ihres Verdienstes an die Krankenkasse überweisen", kritisiert der VGSD-Vorsitzende Dr. Andreas Lutz in der kommenden Network-Karriere. Besonders betroffen sind Frauen und Teilzeit-Selbstständige.

 

Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 verschärft das Problem / Kostenlose Familienversicherung in Gefahr

Die Situation für die Selbstständigen spitzt sich zum Jahreswechsel weiter zu, weil ab 2018 neue Regeln für die Höhe und Fälligkeit der Beiträge gelten, die weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit beschlossen worden sind. "Dadurch kann es noch Jahre später zu hohen Nachzahlungen kommen", so Lutz.

Ein Beispiel: Viele Teilzeit-Selbstständige erzielen einen Gewinn von knapp 450 Euro – im Glauben, dass sie bis zu dieser Grenze bei ihrem gesetzlich versicherten Partner mitversichert sind. Das ist aber nicht korrekt: Für Selbstständige ohne Minijob liegt die Verdienstgrenze bei 425 Euro. Ab einem Gewinn von 425,01 Euro gelten sie als nebenberuflich selbstständig und schulden der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf einen fiktiven Mindestverdienst von 991,67 Euro, auch wenn sie gar nicht so viel verdienen. Bei noch so geringfügigem Überschreiten der Grenze von 425 Euro schulden sie pro Monat also 182 Euro Beitrag.

Will man kostenfrei mitversichert bleiben, muss man also ganz genau darauf achten, dass der Gewinn im Jahresdurchschnitt unter 425 Euro/Monat bleibt, oder eben durch entsprechendes Engagement wesentlich mehr verdient. Was ändert sich nun aber für Einkünfte ab dem 1. Januar 2018? Künftig werden die Beiträge rückwirkend geändert und ggf. nachgefordert. So kann es passieren, dass der selbst oder durch den Steuerberater ermittelte Gewinn an sich knapp unter 425 Euro liegt, aber eine Ausgabe nicht anerkannt wird. Das Finanzamt stellt dann einen Gewinn von etwas über 425 Euro fest und damit wird eine Nachzahlung von 182 Euro pro Monat fällig – zusätzlich zu der Vorauszahlung in gleicher Höhe, die ab diesem Zeitpunkt auch zu zahlen ist.

Wehrt Euch: Jetzt an der Petition beteiligen!
Die Petition, die von einer Vielzahl von Verbänden und Initiativen unterstützt wird, soll an den nächsten Gesundheitsminister übergeben werden. Noch bis Ende Oktober ist Zeit, sie mitzuzeichnen.

Hier geht es zur Petition.

Einen ausführlichen Bericht zm Thema Krankenkassen-Nachzahlungen lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere. Die Printausgabe für Vorteils-Abonnenten erscheint am 30. September. Sie kann im Network-Karriere im Jahres-Abo oder einzeln bestellt werden.

Ab 15. Oktober kann die gesamte Network-Karriere Ausgabe zudem kostenlos auf dem Smartphone, Tablet oder PC abgerufen werden.