Handyversicherungen: Bei Diebstahl meistens kein Geld

Besitzer einer Handyversicherung können bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen, warnen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg. Grund sind die hohen Anforderungen der Versicherer daran, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssen.

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Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.

Im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen häufen sich Fälle von Verbrauchern, die nach einem Handydiebstahl keinen Ersatz von ihrer Versicherung erhalten haben, obwohl ihnen dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages suggeriert wurde. Der Hintergrund: Fast alle Handyversicherer zahlen im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im "persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat". Persönlicher Gewahrsam bedeutet jedoch, dass der Verbraucher das Telefon so körpernah tragen muss, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren kann.


Taschen müssen mit Schloss gesichert sein
So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist. "Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden", erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Ein solches Verhalten ist im Alltag realitätsfern", so Klug weiter. Es kämen somit kaum Diebstahlsszenarien in Betracht, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet, betont die Versicherungsexpertin. "Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts."

Laut Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent.