Aktuelles Urteil: Rechnung von Profi-Kochrezepte nicht bezahlen

Verbraucher, die sich auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de angemeldet und eine Rechnung erhalten haben, müssen diese nicht zahlen, entschied das OLG Hamm. Mit dem Musterbrief der Verbraucher-zentrale NRW kann man Forderungen widersprechen.

Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20.000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben". Den Button "Jetzt anmelden" zu drücken, kommt jedoch teuer.

 

Der Betreiber der Seite, eine "B2B Web Consulting GmbH", verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.

 

Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtet sich das Angebot nur an "Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler". Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.

 

Doch damit ist nun Schluss. Nach einem nun rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm (Az. 12 U 52/16) verstoße das Unternehmen mit dem Betreiben der Webseite gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die "B2B Web Consulting GmbH" muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten erfüllen – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen "Kaufen"-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.

 

Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte. Die Hinweise auf der Rezepte-Seite seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button "Kaufen" fehlt, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.

 

Haben Sie nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de als Verbraucher eine Rechnung erhalten, widersprechen Sie dieser. Fordern Sie B2B Web Consulting auf, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen und kündigen Sie vorsorglich das Abo. Haben Sie bereits Zahlungen an B2B Web Consulting geleistet, sind diese ohne Rechtsgrund erfolgt und können zurückgefordert werden. Dazu können Sie den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Werden Sie auf jeden Fall tätig, denn nur so können Sie einem Eintrag bei der Schufa vorbeugen.