Weitere Steuervorteile für Elektroautos: Steuererlass auf nicht steuerpflichtige Leistungen?

Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit November weitere Steuererleichterungen, schreibt uns die Bundesregierung stolz. Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist die Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist zudem künftig steuerfrei. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss für den Bau von Ladestationen.

Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren. Soweit das elektromobile Förderprogramm der Bundesregierung.

 

Ob die Bundesregierung damit die deutschen Autokäufer motivieren kann, ein Elketro- oder Hybridauto zu kaufen, scheint sehr fraglich. Das jetzt verabschiedete steuerfreie "Strom tanken" beim Arbeitgeber dürfte wohl ein Schildbürgerstreich sein, der sich schnell herumspricht: Ein Elektro Smart verbraucht bei 10.000 Kilometer pro Jahr ca. 318 Euro Strom. Macht im Monat 26.50 Euro, eine Arbeitgeberzuwendung, die unter die sogenannte 44 Euro Freigrenze (Bagatellgrenze) fällt und ohnehin bereits steuerfrei ist. Ob zudem die Arbeitgeber bereit sind ca. 60.000 Euro für eine betriebliche Ladestation zu investrieren, steht wohl auf einem anderen Papier.

 

Im Oktober 2016 waren von den mehr als 262.000 neu zugelassenen PKWs trotz 4.000 Euro Elektroauto Prämie gerade einmal 6.178 Hybrid- oder rein elektrische Autos. Irgendwie scheint der so "reichlich beschenkte Autofahrer" die ganze Sache nicht zu verstehen.

 

Wie wäre es denn mit einer gravierenden Anhebung der Benzin- und Diesel-Steuer, der Einführung einer Abgas-Steuer, einer Stau-Steuer und nicht zu vergessen, einer saftigen Park-Steuer? Schließlich stehen die meisten Autos ohnehin nur rum. Mit diesen Milliardengebühreneinnahmen wären die Elektroautos prima zu finanzieren und alle sind glücklich. Oder etwa nicht?