Vorpfändung und Sperrung des Kontos angedroht

Verbraucher in Deutschlands erhalten im Moment Mahnschreiben einer "Temy Group Forderungsmanagement" aus Berlin. Angeblich soll trotz zahlreicher Mahnungen nicht gezahlt worden sein. Genannt sind offene Beträge in Höhe von bis zu 597 Euro. Nunmehr sehe die Temy Group angesichts der anhaltenden Zahlungsverweigerung keine andere Möglichkeit mehr, als bei der kontoführenden Bank eine Vorpfändung einzuleiten.

Dem Schreiben beigefügt ist eine vorbereitete so genannte "Vorpfändung" gemäß § 845 Zivilprozessordnung, gerichtet an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts.

 

Sperrung des Kontos angedroht
Natürlich ist die Aufregung der Betroffenen groß. Der Verfasser droht, dass das Konto in Kürze gesperrt wird und die Betroffenen dann nicht mehr darauf zugreifen können. Diese Maßnahme sei nur zu vermeiden, indem der geforderte Betrag sofort überwiesen wird - anbei deshalb ein ausgefüllter Überweisungsträger. Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen.

 

In dem Schreiben ist keine Firma genannt, mit der die angeblich vertragliche Beziehung bestehen soll. Die Betroffenen berichten übereinstimmend, keine offenen Zahlungsverpflichtungen zu haben.

 

Unseriöser Druck ohne Vollstreckungsbescheid oder Urteil
In der Zivilprozessordnung ist klar geregelt, dass es eine Vorpfändung nur dann geben kann, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt. Wer also weder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil in seinen Händen hält, kann beruhigt sein. Hier wird versucht, auf unseriöse Art und Weise Verbraucher unter Druck zu setzen, um Zahlungen zu tätigen.