Sextortion nach Erotik-Chat: Auf keinen Fall bezahlen

Kriminelle täuschen mit einem Fake-Profil vor, eine Frau zu sein. Mit der falschen Identität nehmen sie Kontakt mit Männern auf und beginnnen eine Konversation über Skype. Dabei zeigt die angebliche Gesprächspartnerin sofort ihre Geschlechtsteile und fordert von ihrem Gegenüber dasselbe. Mit der Videoaufzeichnung erpressen die Kriminellen ihr Opfer.

Bei diesem Verbrechen handelt es sich um Sextortion: Kriminelle nötigen ihr Opfer damit, intimes Material im Internet zu veröffentlichen, wenn sie kein Geld von ihm erhalten. Damit sie ihre Erfolgschance erhöhen, sprechen sie die Drohung aus, die (öffentlich einsehbare) Kontaktliste des Opfers anzuschreiben und über das Video zu informieren.

 

Benutzung von Fake-Profilen: Die Kriminelle verbergen sich hinter einem Fake-Profil und geben sich als junge Frau aus. Dazu verwenden sie aus dem Internet kopierte Fotos von fremden Personen. Charakteristisch für ihre Fake-Profile sind die fehlende Bekanntschaft zum Opfer, ausschließlich vor einigen Tagen erfolgte Aktivitäten, wie zum Beispiel das Hochladen des Profilfotos, und kaum vorhandene Interaktion auf der eigenen Profilseite.

 

Freizügige Konversation: Im Video-Chat zeigt sich die Frau sofort freizügig. Was Opfer nicht wissen, ist, dass sie eine Videoaufzeichnung sehen und mit keiner realen Person interagieren. Die Kriminellen fordern die Zuseher auf, ebenso freizügig zu sein und Hand an sich selbst anzulegen. Dieses Videomaterial nehmen sie auf und spielen es ihren Opfern vor. Sie drohen, es zu veröffentlichen. Das Veröffentlichen des Videos können Opfer nur verhindern, so die Erpresser, indem sie eine hohe Geldsumme mittels Western Union oder MoneyGram ins Ausland überweisen. Dazu erhalten Sie Überweisungsdaten.

 

Sollen Sie bezahlen? Wenn Sie den Kriminellen die geforderte Geldsumme bezahlen, gehen Sie das Risiko ein, dass die Verbrecher weitere Forderungen an Sie herantragen oder das Video trotzdem veröffentlichen. Aus diesem Grund ist es am besten, wenn Sie jeden Kontakt mit den Verbrechern abbrechen und keine Reaktion zeigen.

 

Das Video ist online? Sollten Sie Ihr Video im Internet entdecken, nehmen Sie Kontakt mit den Webseitenbetreibern auf und machen sie darauf aufmerksam. Erfahrungsgemäß ist das ausreichend, um eine Entfernung des unerwünschten Inhalts zu erreichen. In diesem Fall funktioniert zwar noch der Link zu dem Video, bei diesem findet sich jedoch beispielsweise der nachfolgende Hinweis: "Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die YouTube-Richtlinien zu Spam, irreführenden Praktiken und Betrug verstößt."

 

Die Watchlist Internet empfiehlt: Nehmen Sie keine Kontaktanfragen von unbekannten Personen an. Sollten Sie Opfer von Verbrechern sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.