Stichtag 30. November: Mehr Netto vom Brutto durch persönlichen Freibetrag

Die Uhr tickt: Bis zum 30. November können Steuerzahler dafür sorgen, dass sie pro Monat mehr Geld zur Verfügung haben - nämlich durch einen individuellen Freibetrag, der sich an den persönlichen Kosten des Einzelnen orientiert. Faustregel: Diese Kosten können zum individuellen Freibetrag werden  Jeder freut sich, wenn er eine Steuerrückerstattung erhält. Aber viele wollen lieber gleich mehr Netto vom Brutto, statt einmal im Jahr zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Wir erklären, wie das geht: Bestimmte Kosten, die einem Steuerzahler regelmäßig entstehen und in der Summe mehr als 600 Euro im Jahr betragen, können zum Freibetrag werden - so lautet die Faustregel.

 

Mit "bestimmten Kosten" sind Ausgaben gemeint, die steuerlich abgesetzt werden können - also alles, was in eine der folgenden Kategorien fällt: außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten. In punkto Freibetrag besonders interessant sind Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen, also Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit oder auch die Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort.

 

Ebenfalls interessant sind Werbungskosten, die einem Vermieter entstehen - zum Beispiel für Immobilienkredite, Handwerker oder Hausnebenkosten. Auch Unterhaltszahlungen - die zu den außergewöhnlichen Belastungen bzw. Sonderausgaben gehören - oder Kinderbetreuungskosten - die zu den Sonderausgaben zählen - lassen sich gegebenenfalls als individueller Freibetrag eintragen.

 

Jeder, der sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss zwei Dinge beachten:

 

  1. Er ist im folgenden Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das klingt zunächst wie eine lästige Nachweispflicht für die Korrektheit der beantragten Freibeträge. Tatsächlich kann die Abgabe der Steuererklärung für den Einzelnen aber durchaus zum Vorteil werden, schließlich kommen im Laufe eines Jahres häufig etliche absetzbare Kosten hinzu.
  2. Wenn der eingetragene Freibetrag nicht mehr der Realität entspricht, muss das in der Regel dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Fristen beachten und Weihnachtsgeld erhöhen: Noch bis 30. November 2016 kann sich jeder Steuerbürger einen Freibetrag für das laufende Jahr eintragen lassen. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag - wird er vom Finanzamt eingetragen, verteilt der Finanzbeamte den Freibetrag auf die noch verbleibenden Monate des Jahres 2016.