Airberlin annuliert Flug: Gestrandeten Passagieren 35 Euro Entschädigung angeboten

Wer viel mit dem Flugzeug unterwegs ist, muss schon damit rechnen, dass ein Flug massive Verspätung hat oder auch ganz annulliert wird. Die EU Flugastrechteverordnung schreibt vor, dass in solchen Fällen die Schadenersatz-abwicklung einfach und kostenlos sein sollte. Wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert und einen Ersatzflug angeboten hat, müssen die Passagiere zunächst darüber vorab informiert werden.

Je nachdem wie rechtzeitig die Mitteilung erfolgt ist, und wie sehr die neue Abflugzeit (und Ankunftzeit) von der ursprünglichen abweicht, kann dem Passagier eine Ausgleichszahlung zustehen. In den meisten Fällen erfährt man von der Annullierung oder Verspätung erst am Flughafen.

 

In diesem Fall besteht das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei einer Flugstreichung sowie für den Fall, dass die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge der Flugstrecke ab: 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger, Airberlin scheint die Fluggastrechteverordnung (EU) 261/2004 wohl nicht sonderlich zu interessieren. Anstatt den in Hamburg gestrandeten Passagieren für eine erst am Flughafen bekannt gegebene Annulierung eines Stuttgart Flugs, für den es erst am nächsten Tag einen Ersatzflug gab, wie vorgeschieben eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro zu bezahlen, bietet Airberlin gerade einmal 35 Euro an.

 

Da ein solches Verhalten verschiedener Fluggesellschaften wohl eher die Regel zu sein scheint, wenden sich immer mehr betroffene Verbraucher an spezialisierte Reiserechtsexperten. Jonas Swarzenski ist Reiserechtsexperte und Leiter der Rechtsabteilung bei flightright: "Unzählige Passagiere erhielten bereits durch flightright ihre Entschädigung. Seit der Gründung 2010 haben wir über 60.000.000 Euro für unsere Kunden durchgesetzt. Wir kombinieren Rechtsexpertise mit moderner Technologie und sind dadurch europäischer Marktführer."

 

Das Kostenrisiko für einen Rechtsstreit mit der Airline trägt der Flug-Recht-Spezialist. Aus der Summe des Schadenersatzes erhält er eine Provision von 25 Prozent. An dem Beispiel der gesetzlichen Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro blieben immerhin 187.50 Euro statt den von Airberlin angebotenen 35 Euro übrig.

 

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