Network-Marketing Hype BitCoin?

Die Redaktion der Network-Karriere erhält vermehrt Anfragen zum angeblichen neuen Network-Marketing Hype "BitCoin", bei dem angeblich sensationelle Einkommen generiert werden können. (siehe auch unser Beitrag von heute "Immer wieder das gleiche Jammern") 

Wer einigermaßen seine fünf Sinne zusammen hat muss eigentlich selber erkennen, dass bei einem solchen Network-Marketing-Geschäft der nicht gerade geringe Einsatz besser bei jeder Spielbank angelegt wäre. Dort gibt es auch Spielgeld. 

 

Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich und jeder kann nach seinen Vorstellungen sein Geld vernichten. Nur wenn dann andere in dieses riskante Geschäft hineingezogen werden und ihr Geld verlieren, könnte es problematisch werden. 

 

Für unsere Leserinnen und Leser ein paar Informationen zu BitCoin. Damit man der Network-Karriere nicht nachsagen kann, "sie wäre nur auf die riesigen Einkommen der BitCoin-Vertriebler neidisch" hier eine Darstellung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), in deren Wirkungskreis die BitCoin Zocker/Abzocker gerade besonders aktiv sind: 

 

"BitCoin ist eine virtuelle Währung, die weder der Regulierung noch der Aufsicht der FMA unterliegt. Geschäftsmodelle, welche BitCoins zum Gegenstand haben, können jedoch eine Konzessionspflicht nach einer der FMA zum Vollzug zugewiesenen Rechtsvorschriften auslösen. BitCoin wird nicht durch eine staatliche Notenbank herausgegeben, die Kaufkraft und die Preisstabilität des digitalen Geldes bleiben ungesichert und sind daher starken Schwankungen unterworfen. Diese drastischen Kurs-schwankungen machen BitCoin hochspekulativ, es kann sogar zum Totalverlust kommen. 

 

Für die für den Handel mit BitCoins notwendige Software gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen IT-Standards oder Sicherheitsvorschriften. Das birgt zahlreiche Risiken, wie etwa Schäden durch Hacker-Angriffe, durch Softwarefehler, durch Datenverlust, etc. Eine Handelsplattform kann jederzeit geschlossen werden, so mussten mehrere Handelsplattformen ihre Tätigkeit bereits wieder einstellen. Bei Schließung der Handelsplattformen, z.B. durch Insolvenz oder durch das Verbot des An- und Verkaufs und des Handels mit BitCoins in einem Staat, besteht kein Rechts-, Einlagen- oder Anlegerschutz. Es gibt keinen zentralen Betreiber, welcher in Anspruch genommen werden kann. 

Digitale Geldbörsen werden auf Computern, Laptops oder Smartphones gespeichert und sind damit Angriffen von Hackern ausgesetzt. Informationen werden nicht zentral gespeichert, bei Verlust des Schlüssels für das eigene Wallet gibt es keine Möglichkeit mehr, auf dieses zuzugreifen.

 

Nicht genehmigte oder falsche Transaktionen können nicht rückgängig gemacht werden. Die Akzeptanz von BitCoins als Zahlungsmittel ist nicht sichergestellt, sie liegt im freien Ermessen des jeweiligen Vertragspartners. Es gibt keinen Anspruch, der zur Akzeptanz von BitCoins als Zahlungsmittel verpflichtet, oder zum Umtausch von BitCoins in reale Währungen berechtigt. Ein dauerhafter Bestand von BitCoin als digitales Tausch- und Zahlungsmittel ist nicht gewährleistet. 

Da die Transaktionen kaum zurückzuverfolgen sind und die Empfänger und Absender anonym bleiben, könnten die Transaktionen mit virtuellem Geld zur Bezahlung krimineller Handlungen genutzt werden z.B. zu Geldwäsche, Drogenhandel und Kinderpornografie. 

 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am bereits 13.12.2013 einen Warnhinweis für Verbraucher vor virtuellen Währungen veröffentlicht. Zudem warnt die EBA den traditionellen Finanzsektor vor den mehr als 70 identifizierten Risiken virtueller Währungen und rät explizit ab diese zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Als Hauptrisikotreiber virtueller Währungen sind die Anonymität, die zur Förderung von finanzieller Kriminalität und Geldwäsche führt, sowie die Globalität hervorzuheben. Längerfristig ist die Ausarbeitung eines umfangreichen Maßnahmenpaketes notwendig um die identifizierten Risiken und deren Risikotreiber adäquat zu regulieren." Zitat Ende. 

 

Damit dürfte alles zu diesem Thema gesagt sein.