Hilfe für Direktvertriebsfirmen und deren Vertriebspartnern bei Quarantäne Verdienstausfall?

Täglich hören wir in den Medien, dass die Bundesregierung Milliarden Wirtschaftshilfe und Fördermittel für Unternehmen und Kurzarbeiter zur Verfügung stellen werden, die durch die Corona-Krise in finanzielle Notlagen kommen. Die großen Konzerne melden schon mal ihren Bedarf an und werden sicher den größten Teil der Gelder in Anspruch nehmen. Wie aber sieht es mit der staatlichen Corona-Hilfe bei Direktvertriebsfirmen und ihren Vertriebspartnern aus?

Die Kölner Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht, Dr. Mahmoudi & Partner , haben für die Network-Karriere abgeklärt, welche Fördermittel und Soforthilfen von betroffenen Direktvertriebsfirmen und deren Vertriebspartnern unter welchen Voraussetzungen und Fristen in Anspruch genommen werden können.

 

Um es vorneweg zu sagen, es gibt eine ganze Reihe von Fördertöpfen, die auch von Kleinunternehmern genutzt werden können. Allerdings ist es nicht ganz einfach, unter den vielen Möglichkeiten die richtige zu finden und die Anträge form- und fristgerecht auszufüllen. Die Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner hilft gerne bei der rechtlichen Prüfung und weist darauf hin, welche Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, zum Beispiel alle gewähren Kredite, und was als nicht rückzahlbare Entschädigung für ein staatliches Beschäftigungsverbot zählt.

 

Lesen Sie diesen äußerst wichtigen Beitrag in der kommenden Print-Ausgabe der Network-Karriere.

 

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